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Komplexe Interventionen – Entwicklung durch Austausch: 13. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V.

15.03. - 17.03.2012, Hamburg

Immer wieder Agranulozytosen unter Metamizol

Meeting Abstract

Komplexe Interventionen – Entwicklung durch Austausch. 13. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin. Hamburg, 15.-17.03.2012. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2012. Doc12ebm082

doi: 10.3205/12ebm082, urn:nbn:de:0183-12ebm0824

Published: March 5, 2012

© 2012 Schott-Seidenschwanz et al.
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Hintergrund: Agranulozytosen unter dem Analgetikum und Antipyretikum Metamizol sind bekannt. Die Inzidenz dieser, auch für das Kindesalter beschriebenen, unerwünschten Arzneimittelreaktion ist nach wie vor unklar.

Fallbeschreibung: Nach fünftägiger bis einjähriger Einnahme von Metamizol (und weiteren Medikamenten) bei chronischen oder postoperativen Schmerzen wurden in weniger als einem Jahr vier lebensbedrohliche Nebenwirkungsfälle (weiblich, 25 bis 70 Jahre) registriert. In einem Fall führte eine unklare Tachykardie zur Diagnose der Agranulozytose. Die Patientin verstarb trotz Gabe von Granulozytenkolonie-stimulierender Faktoren (G-CSF). Zwei weitere Patientinnnen entwickelten Kreislaufdekompensation bzw. unklare Lymphknotenschwellung, Agranulozytosen wurden diagnostiziert; nach Behandlung mit G-CSF kam es zur Heilung. Die letzte Patientin erholte sich spontan nach Absetzen von Metamizol.

Diskussion: Das Auftreten von Agranulozytosen unter Metamizol in Deutschland steigt mit dem erheblichen Verordnungszuwachs: 2001 wurden 40 Millionen (Mio.) definierte Tagesdosen (DDD) verordnet und neun Fälle gemeldet. 2009 wurden bei 115 Mio. DDD 38 Agranulozytosen registriert. Zudem waren bei den von 1990 bis 2010 erfassten Fällen elf Kinder betroffen.

Schlussfolgerung/Implikation: In Schweden, Großbritannien und den USA ist Metamizol wegen des Nebenwirkungsrisikos nicht zugelassen. Die aktuellen Agranulozytosen rechtfertigen den Einsatz von Metamizol allenfalls, wenn Paracetamol, nicht-steroidale Analgetika und Opioide nicht ausreichen oder nicht gegeben werden dürfen. Die Gesamtsituation des Patienten muss rechtfertigen, dass trotz des Risikos einer lebensgefährlichen Agranulozytose eine Metamizolbehandlung erfolgt.