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Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG – Bewertung der Dossiers durch das IQWiG
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Published: | March 23, 2011 |
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Durch das AMNOG ist seit Anfang 2011 eine systematische Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln gesetzlich verbindlich verankert. Diese Nutzenbewertung soll der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) in zwei Phasen von jeweils 3 Monaten Dauer vornehmen: In der ersten Phase wird auf der Basis eines vom Hersteller eingereichten Dossiers eine Nutzenbewertung erstellt und veröffentlicht. In der zweiten Phase findet eine Anhörung zu dieser Nutzenbewertung statt, die in den Beschluss des G-BA mündet.
Der G-BA kann das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Bewertung der Herstellerdossiers beauftragen.
Der Workshop soll im Dialog mit den Teilnehmern kurz die gesetzlichen Regelungen der Nutzenbewertung darstellen und darauf basierend die methodischen Konzepte des IQWiG vermitteln sowie die Anforderungen an die Herstellerdossiers erläutern.