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EbM in Qualitätsmanagement und operativer Medizin
8. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin e. V.

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V.

22.03. - 24.03.2007 in Berlin

Welche Kriterien verwendet der KBV-Innovationsservice, um zu entscheiden, ob eine medizinische Innovation für einen Antrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geeignet ist?

Meeting Abstract

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EbM in Qualitätsmanagement und operativer Medizin. 8. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin e. V.. Berlin, 22.-24.03.2007. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2007. Doc07ebm032

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Published: March 15, 2007

© 2007 Schiffner.
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Hintergrund

Um neue ambulante Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit einsetzen zu dürfen, muss der G-BA den Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüfen. Ein G-BA-Beratungsverfahren kann z.B. durch einen Antrag aus dem KBV-Innovationsservice initiiert werden. Vor Antragsstellung überprüft der KBV-Innovationsservice dazu orientierend die wissenschaftliche Datenlage zu Innovationen, um einschätzen zu können, ob sie für einen Antrag geeignet sind. Dazu war die Entwicklung geeigneter Entscheidungskriterien notwendig.

Methoden

Die Entscheidungskriterien wurden anhand langjähriger Erfahrungen mit der Erstellung von HTA-Berichten sowie unter Nutzung von Entscheidungsbegründungen aus aktuellen G-BA-Richtlinien und IQWiG-Endberichten entwickelt.

Ergebnisse

Folgende Entscheidungskriterien sind für den KBV-Innovationsservice relevant und werden im Rahmen der orientierenden Recherche für jede Innovation bewertet: wie klar ist die Erkrankung, bei der die Innovation eingesetzt werden soll, definiert? Gibt es praktikable Kriterien zur konkreten Indikationsstellung für den Einsatz der Innovation? Wie viele Patienten sind betroffen? Welche wissenschaftliche Datengrundlage (Evidenz) zum Nutzen steht zur Verfügung (z.B. Fallberichte, Kohortenstudien, HTA-Berichte)? Sind die in den Studien verwendeten Endpunkte patientenrelevant? Wie viele Patienten sind in den „wissenschaftlichen Kerndaten“ zur Innovation dokumentiert? Welche Daten zu Sicherheit stehen zur Verfügung? Welche diagnostischen oder therapeutischen Alternativen gibt es im GKV-System? Gibt es Daten zur Wirtschaftlichkeit/Gesundheitsökonomie? Anhand von konkreten Beispielen wird die Operationalisierung dieser Entscheidungskriterien dargestellt.

Schlussfolgerung/Implikation

Die sachgerechte wissenschaftliche Bewertung medizinischer Innovationen ist komplex. Der KBV-Innovationsservice hat deshalb zunächst klare Entscheidungskriterien definiert. Nach den ersten Erfahrungen fördert dies für alle Beteiligten die Transparenz im Entscheidungssprozess und erleichtert auch Vergleiche zwischen verschiedenen Innovationen bezüglich ihrer Antragsfähigkeit.