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Auswirkungen der aktuellen Mindestmengenregelungen für Kniegelenk-Totalendoprothesen auf die Leistungserbringung – vergleichende Analyse von 49 Kliniken in den Jahren 2002, 2005 und 2006
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Published: | October 6, 2008 |
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Fragestellung: Chancen und Risiken der Mindestmengenregelung werden seit ihrer Einführung sehr kontrovers diskutiert. Als Folge der Mindestmengenregelung für die Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen wurden negative Auswirkungen für die Leistungserbringer erwartet. Ziel dieses Beitrages ist es, datenbasiert die tatsächlichen Auswirkungen der Mindestmengen für Knie-TEPs auf die Leistungserbringer zu analysieren.
Methoden: Die Analysen basieren auf vollstationären Krankenhausdaten des Krankenhauszweckverbandes Köln, Bonn und Region aus den Jahren 2002, 2005 und 2006. Die mindestmengenrelevanten OPS-Kodes wurden in den Stichproben identifiziert und die Eingriffzahlen je Krankenhaus 2002, 2005 und 2006 vergleichend analysiert.
Ergebnisse: 2002 wurden 49 Kliniken mit 4626 relevanten Knie-TEPs identifiziert, 2005 46 Kliniken mit 5695 und 2006 45 Kliniken mit 5838 Eingriffen. Der Anteil Kliniken mit <50 Eingriffen sank 2006 gegenüber 2002 um 63,0%. 30,6% der Kliniken, die 2002 noch <50 Eingriffe durchführten, implantierten 2006 >50 Knie-TEPs. Vier Krankenhäuser führten 2006 keine Knie-TEP-Implantationen mehr durch.
Schlussfolgerungen: Ursprüngliche Erwartungen, dass >50% der Krankenhäuser aufgrund der Mindestmengen Knie-TEPs nicht mehr erbringen dürften, haben sich nicht bestätigt. Insbesondere Kliniken, die noch 2002 <50 Knie-TEPs implantierten, 2006 jedoch >50, zeigten eine erhebliche Leistungsmengenausweitung. Es gilt weiterhin kritisch zu diskutieren, ob mit der Festlegung von Mindestmengen oder ggf. mit alternativen Maßnahmen eine reale Verbesserung der Versorgungsqualität erreicht werden kann.
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