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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU 2012)

23.10. - 26.10.2012, Berlin

Haftungsrisiken in der primären Hüftendoprothetik – eine Analyse der Entscheidungen der Gutachterkommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe von 2005 bis 2010

Meeting Abstract

  • presenting/speaker Thomas Lichtinger - Ruhr-Universität Bochum, St. Josef Hospital, Bochum, Germany
  • Wolfram Teske - Ruhr-Universität Bochum, St. Josef Hospital, Bochum, Germany
  • Christoph Schulze Pellengahr - St. Josef Hospital, Universitätsklinikum Bochum, Orthopaedie/Unfallchirurgie, Bochum, Germany
  • Joachim Block - Ruhr-Universität Bochum, St. Josef Hospital, Bochum, Germany

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU 2012). Berlin, 23.-26.10.2012. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2012. DocWI23-175

doi: 10.3205/12dkou085, urn:nbn:de:0183-12dkou0855

Published: October 2, 2012

© 2012 Lichtinger et al.
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Text

Fragestellung: Die Gutachterkommissionen (GAK) der Länderärztekammern überprüfen seit 1975 Behandlungsfehlervorwürfe auf ihre Berechtigung. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle konnten hierdurch Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden. Anhand der Entscheidungen der GAK können auch Strategien entwickelt werden, die das Risiko für Behandlungsfehler verringern und damit auch das Haftungsrisiko für Ärzte und Kliniken minimieren. Im Fach Orthopädie ist die Coxarthrose neben der Gonarthrose die bedeutsamste Diagnose bei Behandlungsfehlervorwürfen.

Methodik: Es wurden alle Entscheidungen der Gutachterkommission der Landesärztekammer Westfalen-Lippe erfasst. Im Beobachtungszeitraum von 2005 bis 2010 bezogen sich 138 Verfahren auf die primäre Implantation eines künstlichen Hüftgelenkes bei einer Coxartrose. Diese Fälle wurden anhand der Behandlungsakten und der zugehörigen Gutachten von zwei in der Endoprothetik erfahrenen Operateuren in Behandlungsfehlergruppen eingeteilt und analysiert.

Ergebnisse und Schlussfolgerungen: Die Patienten klagten über Schmerzen, Nervenschäden, Bewegungseinschränkungen, Beinlängendifferenzen, Luxationen, Hinken, Infektionen und Hämatome. Die Dauer bis zur Erstellung des "Gutachterlichern Bescheids" durch die GAK betrug durchschnittlich 11 Monate (4–28 Monate). In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle (87%) wurde kein Behandlungsfehler gefunden. Bei 13% wurde die Behandlung als fehlerhaft beurteilt. Der Hauptgrund für einen Behandlungsfehler (70%) war eine fehlerhafte Operationstechnik (überwiegend Fehlpositionierungen der Implantate und falsche Implantatgrößen). Zweithäufigste Behandlungsfehler (20%) waren inadäquate Therapiestrategien bei aufgetretenen Komplikationen (Infektion, Nervenschaden).

Die aktuellen Entscheidungen der GAK der Landesärztekammer Westfalen-Lippe zeigen, dass durch ein korrekte Operationstechnik und eine konsequente Therapie bei Komplikationen das Risiko für Behandlungsfehler drastisch reduziert werden kann.