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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie, 75. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 97. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, 52. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie

25. - 28.10.2011, Berlin

Eine neue Berufskrankheit - Erste Erfahrungen in der Begutachtung der berufsbedingten Gonarthrose (BK 2112)

Meeting Abstract

  • G. Dwornik - Berufsgenossenschaftliche Kliniken Bergmannstrost, Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Halle (Saale), Germany
  • S. Zewdie - Berufsgenossenschaftliche Kliniken Bergmannstrost, Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Halle (Saale), Germany
  • H. Bergert - Klinik f. Bildgebende Diagnostik und Interventionsradiologie, Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Halle (Saale), Germany
  • R. Braunschweig - Klinik f. Bildgebende Diagnostik und Interventionsradiologie, Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Halle (Saale), Germany
  • M. Walther - Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Medizin. Statistik, Informatik und Dokumention, Jena, Germany
  • G.O. Hofmann - Berufsgenossenschaftliche Kliniken Bergmannstrost, Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Halle (Saale), Germany

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie. 75. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 97. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, 52. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie. Berlin, 25.-28.10.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. DocWI69-369

doi: 10.3205/11dkou444, urn:nbn:de:0183-11dkou4445

Published: October 18, 2011

© 2011 Dwornik et al.
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Fragestellung: Die berufsbedingte Gonarthrose ist neu in das Berufskrankheitenverzeichnis (BK 2112) aufgenommen worden. Bislang liegen diesbezüglich keine Erfahrungen in der Begutachtung von Versicherten vor, die einen Anerkennungsanspruch geltend machen. Es fehlt eine spezifische, allgemein akzeptierte Beschreibung des schadenkonformen Krankheitsbildes. Die Berücksichtigung konkurrierender Faktoren führt zu einer erheblichen Bewertungsunschärfe. In vorliegender Arbeit wird versucht, ein belastungskonformes Schädigungsbild zu beschreiben und damit einen Beitrag zur Entwicklung von Begutachtungsempfehlungen zur BK Gonarthrose zu leisten.

Methodik: In einem Zeitraum von 18 Monaten stellte die BG Bauwirtschaft insgesamt 97 Versicherte an unserer Klinik zur Begutachtung im BK-Verfahren 2112 vor. Nach Überprüfung der Eingangsvoraussetzungen und Anamneseerhebung (modifizierter KOOS-Score) wurden beide Kniegelenke klinisch, projektionsradiographisch und mittels MRT untersucht. Zusätzlich wurde Serum gewonnen.

Alle Parameter wurden numerisch gewichtet und gegeneinander korreliert. Zur Auswertung diente die Software SPSS 11.5.1 auf einem PC. Zusammenhänge wurden unter Verwendung des Korrelationskoeffizienten nach Kendall-τ für Rangdaten ermittelt.

Ergebnisse und Schlussfolgerungen: In 10 Fällen waren die Eingangsvoraussetzungen nicht erfüllt. Bei weiteren 15 Patienten war das betreffende Kniegelenk bereits endoprothetisch ersetzt. Von den verbleibenden 72 Fällen empfahlen wir in 15 Fällen die Anerkennung einer BK 2112, in 57 Fällen eine Ablehnung. Die Anerkennung stützte sich nach Ausschluss konkurrierenden Faktoren auf ein charakteristisches Befundbild der Kniegelenke im MRT, da sich einzig eine stark signifikante Korrelation (p=0.00001) zwischen den Veränderungen in der Projektionsradiographie und dem MRT fand. Mittlere Korrelationen zeigten sich zudem zwischen den KOOS-Werten einerseits und den Veränderungen in der Projektionsradiographie sowie im MRT andererseits.

Die konkurrierenden Faktoren korrelierten hingegen nur schwach mit Veränderungen in der Projektionsradiographie und im MRT; der BMI darüber hinaus mit dem KOOS-Score. Dagegen fanden sich für die kniebelastenden Tätigkeiten (kumulative Stundenzahl) keine Korrelationen mit den anderen untersuchten Parametern.

Eine allgemeine Begutachtungsempfehlung kann für die Anwendung der MRT im Verdachtsfall formuliert werden. In jedem Falle ist jedoch für die sichere Beurteilung einer BK 2112 eine Gesamtschau von Anamnese, klinischem Befund, Projektionsradiographie und MRT unumgänglich. Unter kritischer Wertung unseres Gesamtkollektivs kommt der MRT eine Schlüsselrolle zur Detektion initialer Knorpelveränderungen zu und damit die Stellung eines Verdachtskriteriums zu.