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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie
73. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie
95. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
50. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie

21. - 24.10.2009, Berlin

Die "Nicht akzidentelle Verletzung" des Kindes und die Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen einer Kinderschutzgruppe

Meeting Abstract

  • R. Eberl - Medizinische Universität Graz, Kinderchirurgische Klinik, Graz, Austria
  • A. Huber-Zeyringer - Medizinische Universität Graz, Kinderchirurgische Klinik, Graz, Austria
  • M. Höllwarth - Medizinische Universität Graz, Kinderchirurgische Klinik, Graz, Austria

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie. 73. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 95. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, 50. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie. Berlin, 21.-24.10.2009. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2009. DocER10-271

doi: 10.3205/09dkou114, urn:nbn:de:0183-09dkou1146

Published: October 15, 2009

© 2009 Eberl et al.
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Fragestellung: Kindesmisshandlung und -Vernachlässigung ist keine neue Erscheinung. Etwa 3500 Kinder sterben jährlich in der westlichen Welt an nicht akzidentellen Verletzungen. Der Zusammenhang zwischen der Gewalterfahrung in der Kindheit und vielen Erkrankungen im Erwachsenenalter ist bewiesen. Um diesen komplexen Prozess zu unterbrechen, bedarf es professioneller Mitarbeiter einer Kinderschutzgruppe (KSG). Der Aufbau und die Struktur einer Kinderschutzgruppe werden dargestellt und die Daten eines 6 Jahres Zeitraumes präsentiert.

Methodik: Die erste Kinderschutzgruppe wurde 1991 gegründet. Seit April 2004 ist die KSG im Bundesgesetz verankert und alle Kinderkrankenhäuser zur Einrichtung einer KSG verpflichtet. Sie besteht aus einem Facharzt für Kinderchirurgie, vier Stationsärzten, einer Psychotherapeutin, zwei Stationsschwestern und einer Diplomsozialarbeiterin. Als Vertreter des Rechtssystems fungieren die Gerichtsmedizin, Polizei und Gericht, die Jugendwohlfahrtsbehörde als Vertreter des Sozial- und Hilfssystem. Bei Verdacht auf Kindesmisshandlung erfolgt immer die stationäre Aufnahme zum unmittelbaren Schutz des Kindes. Bei einer gesicherten Diagnose wird das weitere Vorgehen abhängig von der Kooperationsbereitschaft der Eltern festgelegt und reicht vom "Aussetzen der Strafanzeige zum Wohl des Kindes" bis zum Entzug des Sorgerechtes über die Staatsanwaltschaft.

Ergebnisse und Schlussfolgerungen: Von 2001 bis 2006 wurden 476 Patienten (296 männlich, 180 weiblich) stationär behandelt. In 47% der Fälle handelte es sich um Misshandlung, in 28% um Missbrauch und in 25% um Vernachlässigung. 70% der Patienten waren jünger als 10 Jahre und 40% jünger als 4 Jahre. Die Verursacher waren in 71% die Eltern oder Stiefeltern, in 4% andere Familienmitglieder, in 8% Personen außerhalb der Familie und in 17% blieb der Verursacher unklar. 78% der Missbrauchsopfer waren weiblich und 85% waren älter als 6 Jahre. Nur 12% zeigten Verletzungen, 88% wurden durch Somatisierung, Suizidversuch oder durch Routineuntersuchungen aufgeklärt. 60% der Verdachtsfälle auf nicht akzidentellen Verletzung konnten aufgeklärt und bestätigt werden, 10% wurden nicht bestätigt und 30% blieben unklar.

Vieles in der Komplexität von Ätiologie, Symptomatik, Dignität und Prognose von Kindesmisshandlung ist emotional stark belastend und kann sich auf den behandelnden Arzt übertragen. Im Falle des Verdachtes auf Kindesmisshandlung sollte daher die Überweisung an ein Kinderzentrum mit einer Kinderschutzgruppe erfolgen. Ein hohes Maß an persönlicher Erfahrung, Einsatzbereitschaft und Mut ist für die Arbeit in einer Kinderschutzgruppe erforderlich. Die Ziele bestehen in der Klärung des Sachverhaltes und in der Möglichkeit dem Opfer Schutz zu bieten. Langzeitbeobachtungen finden durch die Kinderschutzgruppe nicht statt.