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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie
72. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 94. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und 49. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie

22. - 25.10.2008, Berlin

Bedeutung der konventionellen Röntgendiagnostik nach HWS-Schleudertrauma

Meeting Abstract

  • D. Mann - Universitätsklinikum Gießen-Marburg, Klinik für Unfallchirurgie Marburg, Marburg, Germany
  • M. Schnabel - Universitätsklinikum Gießen-Marburg, Klinik für Unfallchirurgie Marburg, Marburg, Germany
  • S. Ruchholtz - Universitätsklinikum Gießen-Marburg, Klinik für Unfallchirurgie Marburg, Marburg, Germany
  • A. Krüger - Universitätsklinikum Gießen-Marburg, Klinik für Unfallchirurgie Marburg, Marburg, Germany

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie. 72. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 94. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, 49. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie. Berlin, 22.-25.10.2008. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2008. DocWI46-391

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/meetings/dkou2008/08dkou279.shtml

Published: October 16, 2008

© 2008 Mann et al.
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Text

Einleitung: Das HWS-Schleudertrauma ist eine häufige Folge von PKW-Unfällen. Leitsymptom ist der Nackenschmerz. Zum Ausschluss möglicher Frakturen und/oder diskoligamentärer Schäden wird die Indikation zur Anfertigung von Röntgen- und Funktionsaufnahmen der HWS im klinischen Alltag großzügig gestellt. Die Qualität der Röntgenaufnahmen erscheint jedoch häufig unzureichend und die Inzidenz pathologischer Röntgenbefunde gering. Daher stellte sich die Frage nach der tatsächlichen Qualität und dem Stellenwert der konventionellen radiologischen Diagnostik.

Material und Methoden: Im Rahmen einer retrospektiven Untersuchung wurden für den Zeitraum vom 20 Monaten die Akten und Röntgenbilder aller Patienten, die eine Röntgenuntersuchung der HWS erhalten hatten oder wegen einer Fraktur oder Instabilität im Bereich der HWS stationär behandelt wurden, ausgewertet. Ausschlusskriterien waren: Behandlung in einer anderen Fachabteilung, kein PKW-Unfall, Mehrfachverletzung, Polytrauma und SHT.

Ergebnisse: Durch schrittweise Selektion wurden aus einem Gesamtkollektiv von 1753 Patienten 702 (341 männlich; 361 weiblich; durchschnittliches Alter 30,61 Jahre; Range 9 - 86 Jahre) ermittelt, die im Untersuchungszeitraum einen PKW-Unfall erlitten und eine radiologische Abklärung der HWS erhalten hatten. In diesem Kollektiv lag in 6 Fällen eine auf den konventionellen Röntgenaufnahmen erkennbare Makrofraktur und in einem Fall eine Instabilität mit Wirbelkörperfrakturen vor. Die Qualität der a.-p. Aufnahme ist in über 53% und die der seitlichen in 2,4% der Fälle mäßig und schlecht. Der Dens axis konnte in der a.-p.-Aufnahme in über 41% nicht und in weiteren 39% nur inkomplett beurteilt werden. Alle Makrofrakturen waren in der qualitativ höherwertigen seitlichen Röntgenaufnahme erkennbar. Zusätzliche relevante Informationen waren aus den übrigen Aufnahmen nicht zu gewinnen. Anhand von Funktionsaufnahmen konnte in keinem Fall ein relevanter bislang nicht erhobener pathologischer Befunde festgestellt werden, der nicht schon auf den konventionellen Röntgenbildern nachweisbar war.

Bei einem HWS-Schleudertrauma durch PKW-Unfall mit Schmerzen im Bereich der Halswirbelsäule, ohne neurologisches Defizit und ohne den Nachweis akuter Pathologika oder schwerwiegende degenerative Veränderungen kann auf die Anfertigung von Funktionsaufnahmen der HWS verzichtet werden.

Der Verzicht auf a.-p. und Funktionsaufnahmen war mit keinem messbaren Risiko verbunden, relevante Verletzungen zu übersehen.

Schlussfolgerung: Unter Berücksichtigung der Ein- und Ausschlusskriterien kann, sofern keine neurologischen Symptome oder schwerwiegende Pathologika an der HWS (z.B. M. Bechterew, degenerative Veränderungen) vorliegen beim bewusstseinsklaren Patienten, auf die Anfertigung von a.-p.Aufnahme und Funktionsaufnahmen zur Abklärung eines „HWS-Schleudertraumas“ verzichtet werden.