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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie
71. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 93. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und 48. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie

24. - 27.10.2007, Berlin

Die Weiterentwicklung der Abbildung hochspezialisierter Leistungen im DRG-System, eine Chance für die Tumororthopädie?

Meeting Abstract

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  • I. Rhomberg - Universitätsklinikum Münster, Klinik und Poliklinik für Allgemeine Orthopädie, Münster, Germany
  • G. Gosheger - Universitätsklinikum Münster, Klinik und Poliklinik für Allgemeine Orthopädie, Münster, Germany

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie. 71. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 93. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, 48. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie. Berlin, 24.-27.10.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. DocW66-883

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/meetings/dkou2007/07dkou714.shtml

Published: October 9, 2007

© 2007 Rhomberg et al.
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Fragestellung: Krankenhäuser, besonders Maximalversorger mit einem speziellen Leistungsangebot, stehen seit der Einführung des DRG-Systems unter einem zunehmenden wirtschaftlichen Druck. Strategische Entscheidungen zur Ausrichtung des Leistungsspektrums werden mehr und mehr von ökonomischen Überlegungen beeinflusst. 2006 wurde das aus Australien übernommene DRG-System in einem dritten Schritt den in Deutschland vorhandenen medizinischen Gegebenheiten und Leistungsstrukturen angepasst. Eine aufwandsgerechte Vergütung ist eine notwendige Voraussetzung für die weitere Leistungserbringung. Mittels der vorliegenden Untersuchung des tumororthopädischen Spektrums eines Maximalversorgers werden folgende Fragen untersucht:

1.
Welche Veränderungen haben sich durch die Weiterentwicklung des DRG-Systems in 2006 ergeben? Sind die aufwendigen Fälle ausreichend differenziert dargestellt?
2.
Die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) vorgegeben Implantatkosten werden mit den tatsächlichen Implantatkosten des untersuchten Kollektivs verglichen. Sind die Implantatkosten ausreichend abgebildet?
3.
Welche Eingriffe sind unter Beachtung der Implantatkosten und Verweildauer eher wirtschaftlich zu leisten?

Methodik: Alle Fälle (n = 449), die 2005 auf Grund einer Tumorerkrankung in der Klinik und Poliklinik für Allgemeine Orthopädie des Universitätsklinikums Münster stationär und operativ behandelt wurden, werden untersucht. Überlieger aus 2004 bzw. nach 2006 werden ausgeschlossen. Die Implantatkosten, die Abrechnungsdatensätze und die erwirtschafteten Erlöse werden erfasst. Die Datensätze werden in das 2006er DRG-System transferiert. Die Veränderung der Anzahl der abgerechneten DRGs von 2005 auf 2006 wird untersucht. Weiterhin wird der fiktive CaseMix 2006 resultierend aus den erbrachten Leistungen in 2005 ermittelt und verglichen. Die tatsächlichen Implantatkosten werden erhoben und zu den vom InEK veranschlagten Kosten in Beziehung gesetzt.

Ergebnisse: Die Anzahl der verschiedenen abzurechnenden DRGs hat sich von 2005 (43) auf 2006 (53) um 23% erhöht. Der CaseMix stieg um 32,4% bei einem gleichzeitigen Rückgang der Erlöse aus Zusatzentgelten um 84,1%. Bei einem angenommenen Basisfallwert von 3000 Euro ergibt sich insgesamt eine Erlössteigerung von 5,5%. Die tatsächlichen Implantatkosten lagen 10% über den vom InEK für 2006 vorgegebenen Implantatkostenanteil der abzurechnenden DRGs. Innerhalb der verschiedenen Eingriffsarten existieren hier große Differenzen.

Schlussfolgerungen: 2006 wurde eine genauere Abbildung der Tumororthopädie erreicht. Dies ist durch die weitere Diversifikation der zu erzielenden DRGs belegt. Die Erlössituation hat sich ebenfalls verbessert. Dennoch bestehen immer noch Vergütungslücken im Bereich der Implantate und bei bestimmten Eingriffen. Dies kann zu einer Gefährdung der weiteren Leistungserbringung führen. Weitere Berechnungen und Teilnahme entsprechender Häuser an diesen Kalkulationen sind notwendig.