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Joint German Congress of Orthopaedics and Trauma Surgery

02. - 06.10.2006, Berlin

Mindestmengen in der Hüftgelenksendoprothetik –Evidenzbericht und Auswirkung auf die flächendeckende Versorgung

Meeting Abstract

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  • P. Schräder - Sozialmedizin, Med. Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen, Essen, Germany
  • T. Rath - Grundsatzfragen der medizinischen Versorgung, Verband der Angestelltenkrankenkassen/AEV, Siegburg, Germany

Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie. 70. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 92. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und 47. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie. Berlin, 02.-06.10.2006. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2006. DocW.4.2.6-946

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/meetings/dgu2006/06dgu0623.shtml

Published: September 28, 2006

© 2006 Schräder et al.
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Fragestellung: Anhand eines Evidenzberichts soll eruiert werden, ob ein Zusammenhang zwischen Menge und Qualität bei Hüftgelenksendoprothesen besteht. Die Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung bei der Festlegung einer Mindestmenge von 20 und 50 Hüft-TEP werden anhand von Abrechnungsdaten simuliert.

Methodik: Eine systematische Literaturrecherche erfolgte in Pubmed, Medline, der Cochrane- Library sowie aller Datenbanken des DIMDI. Die Studien wurden hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Beweiskraft bewertet. Auf Basis kumulierter Abrechnungsdaten des VdAK aufgeschlüsselt nach Anzahl und Ort der Hüftendoprothesen bei Coxarthrose und Schenkelhalsfraktur wurden Modellrechnungen im Hinblick auf die dann betroffenen Häuser und umzuverteilenden Patienten bei Mindestmengenszenarios von 20 und 50 Endoprothesen pro Jahr durchgeführt.

Ergebnisse: Aus 1369 Treffern wurden nach Sichten der Abstracts 26 Arbeiten im Volltext gelesen und ausgewertet. Alle Arbeiten entsprachen dem Evidenzgrad 2 b. Für die Hüft-TEP konnte kein einheitlicher Zusammenhang von hoher Fallmenge zu guter Ergebnisqualität nachgewiesen werden, aber die Mehrzahl der Studien zeigte eine positive Korrelation hinsichtlich bestimmter Ergebnisqualitätsparameter. Ein einheitlicher Grenzwert lässt sich anhand der Literatur nicht ableiten. Nach Analyse der VdAK-Abrechnungsdaten und Hochrechnung auf alle GKV-Patienten wurden in Deutschland in 1264 Abteilungen ca. 150.000 Hüftprothesen operiert, davon ca. 120.000 bei Coxarthrose und 30.000 bei Schenkelhalsfraktur. Eine Mindestmenge von 20 würde 216 Abteilungen (17%) betreffen, 2214 Patienten (1,4%) müssten umverteilt werden. Bei einer Mindestmenge von 50 pro Krankenhaus wären 483 Abteilungen (38%) betroffen, 11.478 Patienten (7,4%) müssten umverteilt werden. Eine Mindestmenge von 20 hätte keinen wesentlichen Einfluss auf die flächendeckende Versorgung, bei einer Mindestmenge von 50 könnte dies in einigen Regionen Deutschlands zu kritischen Versorgungssituationen führen. Prinzipiell operieren Kliniken mit hohem Anteil an elektiven Hüft-TEP nur wenige Schenkelhalsfrakturen und umgekehrt.

Schlussfolgerung: Im Rahmen dieser systematischen Übersicht konnte eine prinzipielle Assoziation zwischen höherer Behandlungsmenge und besserer Behandlungsqualität nachgewiesen werden, jedoch auf einem im Vergleich zur Knie-TEP niedrigeren Evidenzniveau. Schwellenwerte sind auch bei der Hüft-TEP nicht aus der Literatur, sondern – so gewollt – aus dem Versorgungskontext ableitbar, damit über eine Mindestmengenregelung kein Versorgungskahlschlag mit unvorhersehbaren Konsequenzen herbeigeführt wird. Die hier gezeigte Analyse des Status quo der Versorgung und potentieller Auswirkungen unterschiedlicher Mindestmengenszenarien kann dafür als Basis verwandt werden. Als Weiterentwicklung einer Mindestmengenvereinbarung könnte die Verknüpfung mit Qualitätsindikatoren perspektivisch denkbar sein.