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CIP - Computerunterstützte patientenorientierte Implantatzuordnung
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Published: | September 28, 2006 |
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Fragestellung: Stetig steigende Patientenzahlen bei einem sprunghaften Anstieg der Implantatvielfalt, machten die Einführung einer professionellen Materialwirtschaft zur Versorgung der OP-Abteilung der Klinik und Poliklinik für Unfallchirurgie notwendig. Seit Einführung des DRG Systems mit dem Focus auf fallbezogenen Kosten im Sinne einer Kostenträgerstückrechnung und der Ausbau der ambulanten Frakturversorgung kann eine patientenbezogene Ermittlung der Sach- und Implantatkosten Basis vieler strategischer Entscheidungen einer Klinik sein. Diese Arbeit untersucht folgenden Zusammenhang:
Führt die Professionalisierung der Materialwirtschaft mit einer patientenbezogenen Zuordnung der Sach- und Implantatkosten in einer unfallchirurgischen Klinik der Maximalversorgungsstufe zu einer Steigerung der Kostentransparenz und Erlösoptimierung?
Methoden: Grundlage der patientenbezogenen Zuordnung von Implantat- und Sachkosten war die Einführung eines DV-gestützten Materialerfassungs, -verwaltungs, und -bestellsystems (KLIMA), sowie einer DV-unterstützten Siebaufbereitung und –verwaltung (EURO-SDS). Nach Erfassung und Standardisierung der Inhalte der implantattragenden Siebe wurden dann nach Softwaremodulation und -anpassung die im Rahmen des Bestellvorganges übermittelten Verbrauchsdaten, über das Patientenverwaltungssystem (KAOS), dem jeweiligen Patienten zugeordnet. In einem zweiten Schritt konnte dann über eine EURO-SDS eigene Chargennummer einerseits die Materialbestückung der implantattragenden Siebe an die ZSVA (Zentrale Sterilgut Versorgungsabteilung) übermittelt werden; andererseits war es möglich die Kosten für Siebreinigung und –sterilisation auf den Patienten im Patientenverwaltungssystem (KAOS) abzubilden.
Ergebnisse: Durch die patientenbezogene Abbildung der Implantat-, Sach-, und Siebaufbereitungskosten war eine deutliche Verbesserung der Kostentransparenz möglich. Es konnten "Kostentreiber" identifiziert werden, des weiteren zeigten Vergleiche mit den Kalkulationsdaten des InEK weitere Optimierungspotentiale. Die konsequente Abbildung der Implantate auf die Patienten, die im Rahmen des „Ambulanten Operierens“ nach § 115b behandelt wurden, ermöglicht nun die Abrechnung der zusätzlichen Kosten nach § 9. Gezielte Verbrauchsanalysen führten im Rahmen der Sortimentsbereinigung (trotz Erweiterung des OP-Spektrums) zu einer Reduktion der verschiedenen Artikel von 3600 auf 2100. Durch die genaue Erfassung der Siebinhalte, und verkürzte Bestellzeiten konnte die Bevorratung und die daraus resultierenden Abschreibungen deutlich reduziert werden. Durch den Datenaustausch mit der zentralen Siebaufbereitung können nun auch die Siebaufbereitungskosten dem Patienten zugeordnet werden.
Schlussfolgerung: Die Professionalisierung der Materialwirtschaft und die Einführung einer patientenbezogenen Zuordnung der Sach- und Implantatkosten führen sowohl zu einer Steigerung der Kostentransparenz als auch zu einer Erlösoptimierung.