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67. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie
89. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
44. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie

11. bis 16.11.2003, Messe/ICC Berlin

Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie - Zusatzweiterbildungen

Kurzbeitrag (DGU-DGOOC 2003)

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  • F. U. Niethard - Aachen

Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie. Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie. Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie. 67. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, 89. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und 44. Tagung des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie. Berlin, 11.-16.11.2003. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2003. Doc03dguI5-2

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/meetings/dgu2003/03dgu0565.shtml

Published: November 11, 2003

© 2003 Niethard.
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Der 106. Deutsche Ärztetag hat die neue Weiterbildungsordnung und damit die Neuordnung des Gebietes Chirurgie beschlossen. Eine Spezialisierung innerhalb dieses Facharztes ist durch den Erwerb von Zusatzweiterbildungen in 5 verschiedenen Bereichen möglich:

·Spezielle orthopädische Chirurgie

·Spezielle Unfallchirurgie

·Orthopädische Rheumatologie

·Kinderorthopädie

·Handchirurgie

Entsprechend der Diktion der Bundesärztekammer ist "eine Zusatzweiterbildung eine Spezialisierung in Weiterbildungsinhalten, die zusätzlich zu den Facharzt- und Schwerpunktweiterbildungsinhalten abzuleisten sind". Die Zusatzweiterbildungen können - anders als Schwerpunktbezeichnungen - auch facharztübergreifend gelten.

Die Vorstände von DGOOC und DGU haben sich sehr intensiv mit der Frage einer Spezialisierung im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie beschäftigt; denn durch den Zusammenschluss von Orthopädie und Unfallchirurgie wurden die Weiterbildungszeiten von 6 Jahren für die Orthopädie und 8 Jahren für Chirurgie und Unfallchirurgie auf insgesamt 6 Jahre reduziert. Bei den Verhandlungen wurde klar, dass der neue Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie nach den Inhalten der neuen Weiterbildungsordnung über Basiskenntnisse verfügen wird, aber den speziellen Wissensstand der bisherigen Gebiete nicht abdecken kann. Aus diesem Grund galt es, Zusatzqualifikationen zu definieren, die nach abgeschlossener Facharztweiterbildung erworben werden können.

Neben den letztlich verabschiedeten Zusatzqualifikationen wurde von der Zukunftskommission auch eine Zusatzqualifikation orthopädisch-unfallchirurgische Rehabilitation beantragt. Diese wurde allerdings von der Bundesärztekammer abgelehnt, da sich der Begriff Rehabilitation gebietsübergreifend darstellt und auch für internistische und neurologische Fächer gilt. In der Diskussion war auch ein Modell einer topographisch anatomischen Gliederung der Zusatzqualifikation (z. B. Wirbelsäule, Hüftgelenk, Knie), die dem derzeitigen Spezialisierungstrend eher entsprochen hätte. Ziel war es jedoch, die bestehenden Systeme von Orthopädie und Unfallchirurgie optimal miteinander zu verflechten. Dies kann durch die gewählte Spezialisierung besser gewährleistet werden, weil sie das bestehende Krankenhaus- und Versorgungssystem für eine Übergangszeit besser abbildet. Der spezielle orthopädische Chirurg wird dementsprechend Aufgaben erfüllen können, die bisher bereits von orthopädisch-chirurgischen Abteilungen und Kliniken erbracht wurden. Das gleiche gilt für den Unfallchirurg im Bereich der Akutversorgung und den orthopädischen Rheumatologen für den Bereich der konservativen Orthopädie und der Rehabilitationskliniken.

Die spezielle orthopädische Chirurgie umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die operative und nichtoperative Behandlung höherer Schwierigkeitsgrade bei angeborenen und erworbenen Erkrankungen und Deformitäten der Stütz- und Bewegungsorgane. Die Weiterbildungszeit beträgt 36 Monate, wovon bis zu 12 Monate in der Facharztweiterbildung "versenkt" werden können.

Der zu leistende Operationskatalog ist noch in der Diskussion und wird von der ständigen Konferenz der Weiterbildungskommission der Bundesärztekammer Ende des Jahres verhandelt.

Gleiches gilt für die spezielle Unfallchirurgie, deren Weiterbildung in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Behandlung von Verletzungen höherer Schwierigkeitsgrade und deren Folgezustände sowie die Organisation, Überwachung und Durchführung der Behandlung von Schwerverletzten beinhaltet.

Die orthopädische Rheumatologie umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Erkennung und operative Behandlung rheumatischer Erkrankungen. Die Weiterbildungszeit ist 36 Monate lang. Davon können bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden, 6 Monate können auch in innerer Medizin und Rheumatologie oder in Kinderrheumatologie angerechnet werden.

Die drei erstgenannten Zusatzqualifikationen können ausschließlich vom Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Orthopäde oder Chirurg mit Schwerpunkt Unfallchirurgie erworben werden.

Dies gilt nicht für die Zusatzqualifikation Kinderorthopädie. Sie kann außer vom Orthopäden und Unfallchirurgen auch vom Chirurgen mit Schwerpunkt Kinderchirurgie erworben werden. Die Zusatzweiterbildung Kinderorthopädie umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlungen von Erkrankungen, Verletzungen höherer Schwierigkeitsgrade, Verletzungsfolgen sowie angeborenen und erworbenen Formveränderungen und Fehlbildungen der Stütz- und Bewegungsorgane im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter. Die Weiterbildungszeit beträgt 18 Monate, wovon bis zu 6 Monaten während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden können. Wenngleich auch die Kinderchirurgie zu dieser Zusatzqualifikation Zugang hat, so wird doch die Weiterbildung in orthopädisch-unfallchirurgischer Hand bleiben. Vorausgesetzt wird nämlich eine Weiterbildungsbefugnis, die derzeit von einem Kinderchirurgen nicht erbracht werden kann.

Die Handchirurgie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, operative und nichtoperative Behandlungen, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen und Tumoren der Hand des distalen Unterarmes sowie die Rekonstruktion nach Erkrankungen oder Verletzungen. Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung Handchirurgie ist ausschließlich die Facharztanerkennung im Gebiet Chirurgie. Die Weiterbildungszeit beträgt 36 Monate. Davon können bis zu 12 Monate während der Weiterbildung in allgemeiner Chirurgie, Kinderchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie oder plastischer Chirurgie abgeleistet werden.

Vor allem die drei erstgenannten Zusatzqualifikationen werden es ermöglichen, dass die bisher bestehenden Strukturen von Orthopädie, orthopädischer Chirurgie und Unfallchirurgie nicht adhoc aufgelöst werden und revolutionär in ein neues System hineingepresst werden müssen. Sie erlauben eine evolutionäre Entwicklung des neuen Fachgebietes Orthopädie und Unfallchirurgie. Es ist zu erwarten, dass sich durch Änderungen der Randbedingungen im Gesundheitssystem aber auch durch Erkenntnisse auf dem Weg der Zusammenführung der Orthopädie und Unfallchirurgie neue Aspekte ergeben, die zu einer Anpassung der Ordnungssysteme führen werden.