Article
Ist der unfallchirurgisch-orthopädische Klinikverbund ein mögliches Modell zur Zukunftssicherung des Faches?
Search Medline for
Authors
Published: | November 11, 2003 |
---|
Outline
Text
Die Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung Orthopädie/Unfallchirurgie erfordert die Entwicklung neuer Konzepte zur Aus- und Weiterbildung der ärztlichen Mitarbeiter. Neben der Erfüllung formeller Anforderungen ist auch und gerade die Sicherstellung einer abgerundeten und auf den einzelnen Mitarbeiter zugeschnittenen Ausbildung anzustreben. Im Bereich Rhein-Ruhr ist zu diesem Zweck ein Curriculum erstellt worden, das drei unfallchirurgische und sechs orthopädische Kliniken einbezieht. Die Weiterbildungsberechtigung der Kliniken reichen im Fach Orthopädie von zwei Jahren bis zur vollen Weiterbildungsberechtigung, im Bereich Unfallchirurgie sind alle Kliniken mit der vollen Weiterbildungsberechtigung im Schwerpunkt ausgestattet. An zusätzlichen Weiterbildungsermächtigungen findet sich neben der Rheumatologie und der physikalischen Therapie an zwei Kliniken eine volle Weiterbildungsberechtigung im Bereich Handchirurgie.
Die Schwerpunkte der einzelnen Kliniken sind bei neun teilnehmenden Häusern entsprechend breit gestreut. Unter Berücksichtigung der jetzt vorliegenden Planung der Weiterbildungsordnung für den neuen Facharzt geht das Gesamtleistungsangebot der Kliniken deutlich über den geforderten Rahmen hinaus.
Unter dem Stichwort der Kontigentierung und Lizenzierung ergeben sich aus einer solchen Zusammenarbeit insbesondere unter bezug auf die in der Diskussion befindlichen Mindestmengen ebenfalls bedeutsame Aspekte.
Es ist nach unserer Auffassung davon auszugehen, dass nur ein Verbund von Kliniken unterschiedlicher Leistungsstärke und unterschiedlichen Zuschnittes eine abgerundete Ausbildung der Weiterbildungsassistenten ermöglichen wird. Der Diskussion um die Mindestmengen wird durch einen solchen Klinikverbund ebenfalls Rechnung getragen.