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49. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie (DGPW)

Deutsche Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie e. V.

06.10.-08.10.2011, Ulm

Schnittverletzungen im Gesicht durch tätliche Auseinadersetzungen

Meeting Abstract

  • corresponding author Alexander W. Eckert - Universität Halle, MKG-Chirurgie, Halle (Saale)
  • Kevin Dauter - Universität Halle, MKG-Chirurgie, Halle (Saale)
  • Rafael Block-Verasd - Universität Halle, MKG-Chirurgie, Halle (Saale)
  • Waldemar Reich - Universität Halle, MKG-Chirurgie, Halle (Saale)

Deutsche Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie. 49. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie (DGPW). Ulm, 06.-08.10.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11dgpw016

doi: 10.3205/11dgpw016, urn:nbn:de:0183-11dgpw0169

Published: December 7, 2011

© 2011 Eckert et al.
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Einleitung: Die Behandlung der Folgen von Roheitsdelikten gehört seit Jahrzehnten zum Repertoire des Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen. Allerdings musste in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme der komplexen Weichteilverletzungen durch bewaffnete Überfälle verzeichnet werden. Wir präsentieren vier aktuelle Fälle umfassender Verletzungen der Gesichtsweichteile nach Messerstichen.

Kasuistiken: Im Zeitraum von Dezember 2010 bis Juni 2011 wurden vier männliche Patienten im Alter von 17 - 35 Jahren mit der Diagnose Weichteilverletzung des Gesichtes behandelt. Alle vier Patienten sind mit einem Messer verletzt worden. Die Verletzungen umfassten: Ausgedehnte Stich- und Schnittverletzungen sowie eine Teilablatio der Ohrmuschel, Schnittverletzungen der Wange sowie tiefe Messerstiche in die Gesichts- und Halsweichteile. Alle waren mit Läsionen des N. facialis vergesellschaftet. Nach den jeweiligen Primärbehandlungen durch Wundversorgungen verbleiben in drei Fällen eine Beeinträchtigung des N.facialis [Ramus marginalis und Mundast]. Bei einem Patienten lag sogar eine traumatische Durchtrennung des Fazialisstammes mit konsekutiver kompletter peripherer Fazialisparese vor, welche trotz mikrochirurgischer Anastomosierung bis jetzt partiell fortbesteht. Beim jüngsten Patienten musste aufgrund einer schweren Nachblutung revidiert und die Fazialgefäße ligiert werden. Als Verletzungsfolgen verblieben neben den Schäden am Gesichtsnerv Narben, bei denen teilweise Korrekturbedarf besteht. Bei einem Patienten ist eine längerfristige psychiatrische Behandlung erforderlich. Über die jeweiligen Spätfolgen kann lediglich spekuliert werden.

Schlussfolgerungen: Die dargestellten Kasuistiken sind Beispiele für eine erhöhte Gewaltbereitschaft in Verbindung mit einer deutlich gesunkenen Hemmschwelle. Sie belegen die Notwendigkeit, in den behandelnden Einrichtungen alle Möglichkeiten der plastisch-rekonstruktiven Chirurgie während der Primär- als auch im Rahmen der Korrekturbehandlung einsetzen zu können.