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Schwierigkeiten in der Begutachtung der neuen Berufserkrankung Karpaltunnelsyndrom
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Published: | October 10, 2017 |
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Fragestellung: Seit 01.01.2015 ist das Karpaltunnelsyndrom (KTS) in den Katalog der Berufskrankheiten aufgenommen und wird seitdem zunehmend in Form von Gutachten zur Anerkennung nachgefragt. Die Sachlage unter welchen Kriterien der Exposition ein Karpaltunnelsyndrom berufsbedingt ausgelöst werden kann ist, wie die Studienlage sehr oft nicht eindeutig und konfrontiert den Gutachter mit Schwierigkeiten in der Entscheidungsfindung. Wir führten daher eine Umfrage unter Ärzten betroffener Fachrichtungen durch, um einen Überblick über die derzeitige Praxis der gutachterlichen Bewertung zu erhalten.
Methodik: Unsere Online-Umfrage wurde per Email mit einem Link zur Umfrage über die Fachgesellschaften der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie, der Deutschen Gesellschaft für neurologische Begutachtung und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie an ihre Mitglieder versandt. In der Umfrage sollten die Kriterien der Risikobeurteilung bewertet werden und die Meinung der Teilnehmer allgemein wurde wie ihre Erfahrung mit Zusammenhangsgutachten dieser Thematik erfragt. Weiterhin wurden Unterscheidungsmerkmale zwischen einem beruflich bedingten und einem nicht beruflich bedingten KTS nachgefragt und Fallbeispiele zur Bewertung gegeben.
Ergebnisse: Bis zur Frist der Abstracteinreichung nahmen 116 Teilnehmer unterschiedlicher Fachrichtungen an unserer Umfrage teil. Anhand dieser vorläufigen Daten sahen nur 37% der Teilnehmer das KTS als mögliche Berufskrankheit (BK); 46% befanden, dass es praktisch nicht anerkannt werden sollte Die Mehrheit der Teilnehmer sah einen Beginn der Symptomatik innerhalb von 1-5 Jahren nach Berufsaufnahme zur Anerkennung als BK als notwendig an. Die Kriterien zur Risikobeurteilung wurden jedoch nur von 48% der Teilnehmer als ausreichend spezifisch und nachvollziehbar angesehen.
Schlussfolgerung: Das KTS ist häufig multifaktoriell bedingt und im Alltag sehr oft nur schwer einer rein beruflichen Exposition zuzuordnen. In der Praxis kann die Begutachtung daher zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. Wünschenswert wäre eine Überarbeitung der Handlungsanleitung mit praktischen Hinweisen für gutachterlich tätige Ärzte die mögliche Kriterien zur Bewertung enger fasst.