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Die gutachterliche Beurteilung von Schmerzen
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Published: | May 20, 2011 |
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Einleitung: Der Schmerz ist ein wesentliches Kriterium in der gutachterlichen Beurteilung von Problemen gerade auch auf dem orthopädisch-chirurgischen Fachgebiet. So kann z.B. ein Fallfuß bei einem schweren Wurzelschaden problemlos kompensiert werden, wenn dabei keine Rückenschmerzen vorliegen. Bei Gelenksarthrosen wird in den Begutachtungsrichtlinien oft auf die Beweglichkeit abgestellt, die aber gegenüber einem Gebrauchs- oder Ruheschmerz absolut zweitrangig ist, sofern sie nicht extreme Ausmaße annimmt. Nicht nur in diesen beiden Fallbeispielen ist der Schmerz das wesentliche Kriterium, das für Rente, GdB oder MdE entscheidend ist. Doch objektiv messbar ist der zumindest in der Praxis auch weiterhin nicht.
Material und Methoden: In diesem Betrag wird deshalb aus anästhesiologischer, orthopädischer und neurochirurgischer Sicht versucht, auf der Grundlage der Leitlinien praxisbezogene Hinweise zu geben, wie man dem Patienten/Antragsteller und dem Auftraggeber gerecht wird. Dazu gehören die zielgerichtete Auswertung der Vorgeschichte, bestimmte Fragestellungen bei der Anamnese z.B. zum Ablauf des täglichen Lebens, Erhebung genauer segmentaler und radikulärer Befunde möglichst mit Methoden der manuellen Medizin, der u.E. dabei mit der größte Stellenwert zukommt, die Beobachtung des Antragstellers während der Untersuchung und die Auswertung und Einordnung technischer Befunde, wie Bildgebung und Elektrophysiologie.