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128. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

03.05. - 06.05.2011, München

Die Verletzung der A. brachialis – Eine sofort operationswürdige Komplikation der supracondylären Humerusfraktur beim Kind?

Meeting Abstract

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  • Joachim Suß - Kinderkrankenhaus Park Schönfeld, Kinderchirurgie und Schwerbrandverletzte, Kassel

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 128. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. München, 03.-06.05.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11dgch191

doi: 10.3205/11dgch191, urn:nbn:de:0183-11dgch1913

Published: May 20, 2011

© 2011 Suß.
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Einleitung: Die supracondyläre Humerusfraktur macht etwa 7% aller Frakturen im Kindesalter aus. Die Verletzung der A. brachialis ist eine seltene, aber mögliche Begleitverletzung dieses Frakturtyps. Die Gefäßverletzung reicht von einem Gefäßspasmus über die Kompression außen durch ein Hämatom bis hin zur Zerreißung. Die periphere Durchblutung ist in vielen Fällen über den Kollateralkreislauf vorhanden, wenn auch verzögert. Umstritten ist, ob eine Gefäßoperation in jedem Fall zum Zeitpunkt der Frakturversorgung durchgeführt werden muß.

Material und Methoden: Von 2003 – 2010 wurden 222 Kinder mit einer supracondylären Humerusfraktur (II- III/IV) operativ versorgt. 6 Kinder zeigten keine Durchblutung im Bereich der A. brachialis. Bei einer geschlossene Verletzung der Arterie wurde diese freigelegt, und in zwei Fällen eine Arteriotomie zur Embolektomie durchgeführt. In einem Fall erfolgte die Ruhigstellung in Streckstellung im Ellenbogengelenk. In zwei Fällen war die A. brachialis offen verletzt und ein Veneninterponat wurde eingesetzt.

Ergebnisse: Ein Kind zeigte bei der ambulanten Nachkontrolle eine verzögerte Durchblutung, ein anderes zeigte im Verlauf eine signifikante Durchblutungsstörung distal der Arterienverletzung. Bei den geschlossenen Arterienverletzungen zeigte sich bei den Kontrollen eine gute Durchblutung der A. brachialis. Bei der Patientin mit einem Veneninterponat kam es zu einem Gefäßverschluß, der sich im Verlauf nicht mehr aufheben ließ, ohne daß aber eine Gefährdung der Hand bestand.

Schlussfolgerung: Bei einer geschlossenen Verletzung der A. brachialis mit ausreichender peripherer Durchblutung nach distal kann auf eine Embolektomie (Fogarty-Katheter) verzichtet werden. Bei einer offenen Verletzung und ausreichender Durchblutung der Hand kann zunächst eine Angiographie durchgeführt werden. Dann kann eine Gefäßrevision mit Veneninterponat erfolgen. Voraussetzung ist eine ausreichende Durchblutung des Unterarms und der Hand über Kollateralen.