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128. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

03.05. - 06.05.2011, München

Indikation zur radikalen Cholezystektomie bei Gallenblasenkarzinomen, die die Mukosa überschritten haben (CAES/CAMIC- Zentralregister “Okkultes Gallenblasenkarzinom”)

Meeting Abstract

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  • Vittorio Paolucci - Ketteler-Krankenhaus, Allgem. u. Visceralchirurgie, Offenbach
  • Thorsten Götze - Ketteler-Krankenhaus, Allgem. u. Visceralchirurgie, Offenbach

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 128. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. München, 03.-06.05.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11dgch047

doi: 10.3205/11dgch047, urn:nbn:de:0183-11dgch0476

Published: May 20, 2011

© 2011 Paolucci et al.
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Einleitung: Die unmittelbare Reoperation im Anschluss an die primäre Resektion eines okkulten Gallenblasenkarzinoms ist ein kontrovers diskutiertes Thema. Bei T2- Tumoren und fortgeschritteneren Stadien wird in den Leitlinien eine Reoperation vorgesehen. Neuere Daten zeigen jedoch auch T1b- karzinome von einer radikalen Cholezystektomie profitieren, da die Rate positiver Lymphknoten bis zu 16% beträgt und eine lymphatische, venöse and perineurale Infiltration in bis zu 50% vorkommt. Es stellt sich neben der Frage, ob T1b Tumore über die gültigen Leitlinien hinaus von einer Reoperation profitieren und welchen Umfang eine solche Operation haben sollte.

Material und Methoden: Die Grundlage der Datengewinnung stellt das CAES/ CAMIC- Zentralregister: „ Okkultes Gallenblasenkarzinom, der deutschen Gesellschaft für Chirurgie.

Ergebnisse: Zurzeit sind 684 Fälle von incidentellem Gallenblasenkarzinom registriert.Bei 29 Patienten mit T1a- Tumor erfolgte keine unmittelbare Reoperation. Bei 6 Patienten mit T1a- Tumor erfolgte eine unmittelbare Reoperation. Bei 84 Patienten lag ein Tumorstadium T1b vor. Bei 28 Patienten mit T1b- Tumor erfolgte eine unmittelbare Reoperation. Die Überlebenskurve nach Kaplan Meier zeigt einen signifikanten Überlebensvorteil für reoperierte T1b- tumore, nicht aber für Tumore die auf die Mukosa beschränkt (T1a) sind.Es erfolgte eine Lymphknotendissektion entlang des Lig. hepatoduodenale. Bei der Leberresektion der T1b- tumore wurde 16 x eine Wedge- resection, 6 x ein IVb/V- Resektion und 5 x eine andere Form der Resektion durchgeführt. Die Wedge- resection zeigt zeigt eine 5 JÜR von 84%, die 4b/5- resektion eine 5 JÜR von 75%.

Schlussfolgerung: Die Registerdaten zeigen ein signifikanten Benefit bezogen auf die 5 Jahresüberleben für reoperierte T1b- Tumore (log- rank, p<0,05). Bei Mukosakarzinomen scheint eine einfache Cholezystektomie ausreichend radikal (log- rank, p>0.05). Der Radikalitätsumfang der Wedge- resection (3cm) kombiniert mit einer Lymphknotendissektion des Lig. hepatoduodenale scheint bei T1b- tumoren tendenziell die Therapie der Wahl zu sein. Eine unmittelbare Reoperation ist nach postoperativer Diagnose eines T1b incidentellen Gallenblasenkarzinoms unbedingt anzuraten. Jedoch gibt keine Indikation für eine radikale Reoperation nach einfacher laparoskopischer Cholezystektomie und postoperativer Diagnose eines Mukosakarzinoms der Gallenblase.