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126. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

28.04. - 01.05.2009, München

Begrenzung und Reduktion der Intensivtherapie in der Allgemein- und Visceralchirurgie

Meeting Abstract

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  • J. Holubarsch - Klinik für Allgemein-und Abdominlachirurgie der Universität Mainz,
  • T.T. Trinh - Klinik für Allgemein-und Abdominlachirurgie der Universität Mainz,
  • corresponding author T. Junginger - Klinik für Allgemein-und Abdominlachirurgie der Universität Mainz,

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 126. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. München, 28.04.-01.05.2009. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2009. Doc09dgch10983

doi: 10.3205/09dgch379, urn:nbn:de:0183-09dgch3790

Published: April 23, 2009

© 2009 Holubarsch et al.
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Einleitung: Während zum Problem der Begrenzung der Intensivtherapie aus vielen Ländern umfangreiche Daten vorliegen, finden sich Angaben aus Deutschland hier nicht. Daher war es das Ziel einer retrospektiven Untersuchung bei auf der Intensivstation der Klinik für Allgemein- und Abdominalchirugie Mainz gestorbenen Patienten die Inzidenz und Art einer Therapiebegrenzung sowie die Gründe hierfür zu erfassen.

Material und Methoden: Zwischen 4.7.2004 und 29.7.2007 wurden alle auf der Intensivstation aufgenommenen Patienten erfasst. Bei den Verstorbenen wurde neben allgemeinen Daten erfasst, ob eine Maximaltherapie oder eine Therapieverzicht erfolgten.Dabei wurde unterschieden zwischen Therapiebegrenzung („withholding", Verzicht auf den Beginn oder die Eskalation einer Intensivtherapie und Therapieabbruch („withdrawal", vollständige oder teilweise Rücknahme intensivtherapeutischer Maßnahmen). Erfasst wurden die Gründe für eine Therapiebegrenzung und die sich aus der Entscheidung ergebenden Maßnahmen sowie das Vorliegen einer Patientenverfügung. Die Entscheidung über die Fortführung bzw. Begrenzung der Intensivtherapie erfolgte in der Regel im Konsens zwischen den verantwortlichen Ärzten in Absprache mit dem Pflegpersonal und unter Berücksichtigung des Patientenwillens.Die Daten wurden mit Hilfe des SPSS-Programms ausgewertet.

Ergebnisse: Von den 1.257 auf Intensivstation aufgenommenen Patienten sind 121 (9,6%) verstorben, 4 unmittelbar nach Aufnahme auf Intensivstation (im folgenden nicht berücksichtigt), 103 auf Intensivstation und 14 nach Verlegung. Bei 3 Patienten waren die Akten unvollständig. Von den verbleibenden 100 Kranken erfolgte bei 59 ein Therapieverzicht: bei 52 eine Therapiebegrenzung, bei 4 ein teilweiser und bei drei ein vollständiger Therapieabbruch. Bei der Therapiebegrenzung standen ursächlich das Versagen eines oder mehrerer Organe (n=29) oder eine schwere Hirnschädigung (n=6) im Vordergrund. Bei 46 Patienten lagen mehrere Gründe für die Therapiebegrenzung vor. Ein teilweiser Therapieverzicht wurde dreimal wegen Multiorganversagen bei Tumorleiden bzw. einmal bei Hirnschädigung vorgenommen. Ein vollständiger Therapieabbruch erfolgte zweimal bei Hirntod und einmal aufgrund einer eindeutigen Patientenverfügung. Die Prognose wurde zum Zeitpunkt des Therapieverzichts ärztlicherseits bei 56 Patienten (95%) als infaust, bei 3 als ernst angesehen. Hier erfolgte die Therapiebegrenzung aufgrund des eindeutigen Patientenwillensillens. Nach Therapieverzicht sind alle Patienten verstorben: 16 innerhalb der ersten 24, 26 innerhalb von 48 Stunden und 16 (28,1%) später. Tabelle 1 [Tab. 1]

Schlussfolgerung: Die vorliegenden Ergebnisse zeigen in Übereinstimmung mit den Erfahrungen anderer Intensivstationen, dass bei etwa der Hälfte der auf Intensivstation Verstorbenen Maßnahmen der Therapiebegrenzung dem Tod vorausgingen. Bezogen auf die auf Intensivstation aufgenommene Patienten ist der Prozentssatz vergleichsweise gering (59/1.257, 4,6%) Im Gegensatz zu anderen Berichten, standen im eigenen Krankengut Maßnahmen der Therapiebegrenzung im Vordergrund. Dies kann ihre Ursache in der Art der Entscheidungsfindung haben, ist aber vermutlich eher Ausdruck der Unsicherheit der Beteiligten im Umgang mit der Problematik. Eine eindeutige Patientenverfügung lag nur bei 7% der Verstorbenen vor.Weitere Erfahrungsberichte sind erforderlich, um eine Basis für eine allgemein akzeptierte Strategie für einen Therapieverzicht zu begründen und die herrschende Unsicherheit zu vermindern.