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123. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

02. bis 05.05.2006, Berlin

Prospektiver Vergleich des Erlöses visceralchirurgischer Behandlungsfälle bei Dokumentation durch Chirurgen vs. durch einen Clinical Coder

Meeting Abstract

  • corresponding author A. Schmidt-Matthiesen - Klinik für Allgemein- und Gefäßchirurgie, Klinikum der J.W. Goethe-Universität Frankfurt
  • U. Brahimi - Medizincontrolling, Klinikum der J.W. Goethe-Universität Frankfurt
  • W.O. Bechstein - Klinik für Allgemein- und Gefäßchirurgie, Klinikum der J.W. Goethe-Universität Frankfurt

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 123. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Berlin, 02.-05.05.2006. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2006. Doc06dgch5195

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/meetings/dgch2006/06dgch126.shtml

Published: May 2, 2006

© 2006 Schmidt-Matthiesen et al.
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Einleitung: Die ökonomische Zwangslage der Krankenhäuser macht eine Fallerlösminderung infolge unzureichender Dokumentations- und Kodierqualität inakzeptabel. Der Fallerlös, d.h. die Zuordnung zu einer DRG, ist maßgeblich von der vorgeschalteten Verschlüsselung abhängig. Die Untersuchung sollte den Fallerlös nach Kodierung durch Chirurgen mit dem Erlös nach separater Kodierung durch einen Clinical Coder vergleichen.

Material und Methoden: Ausgewählt wurde eine allgemeinchirurgische Normalstation, auf der bei 60 konsekutiven Fällen die Kodierung von den Ärzten unter Zuhilfenahme der Kodiersoftware Kodip (Fa. SBG, Berlin) vorgenommen wurde. Die Prozeduren wurden ebenfalls mit Hilfe dieser Software verschlüsselt. Die beteiligten Ärzte waren Facharzt für Chirurgie bzw. kurz vor der Facharztreife und seit Jahren mit Kodierungen vertraut Sie waren in den vorhergehenden Quartalen insgesamt dreimal halbtägig geschult worden. Sie hatten jederzeit die Möglichkeit, sich bei einer Mitarbeiterin des Instituts für Dokumentation des Klinikums, das an der bundesweiten Vorbereitung der Kodierrichtlinien und der Erarbeitung des OPS-Katalogs maßgeblich beteiligt gewesen war, Rat einzuholen. Durch diese Mitarbeiterin = „Clinical Coder“ erfolgte anhand der Krankenakten die „Gegenkodierung“. Die DRG-Zuordnung auf der Basis der ärztlichen Einstufung wurde mit der DRG-Gruppierung des Clinical Coder verglichen. Über eine Basisrate von € 2.900,- wurde der Erlös ermittelt.

Ergebnisse: Es waren 59 Fälle auswertbar. Bei 52 von 59 Fällen ergab sich eine Änderung der Dokumentation durch den Clinical Coder. Bei 5/59 Fällen erzielte der Clinical Coder eine erlösschwächere, bei 14/59 Fällen eine erlösstärkere DRG, wobei ein gezieltes Upcoding unzulässig war. Daraus resultierte in 19/59 Fällen eine neue DRG-Zuordnung. Bei 12 der 19 revidierten Dokumentationen erstreckte sich die Revision auf die Nebendiagnosen, 9 mal ergab sich eine neue Hauptdiagnose. Der durchschnittliche Zeitaufwand pro Fall lag bei 18 Minuten für den Clinical Coder. Das durchschnittliche Relativgewicht lag nach Revision durch den Clinical Coder um 0,3 Punkte über dem nach ärztlicher Kodierung. Bei den untersuchten 59 Fällen war durch die suboptimale ärztliche Kodierung ein Erlösverlust von € 56.291 zu verzeichnen, hochgerechnet auf 1000 Patienten ergäben sich bereits € 954.100.

Schlussfolgerung: Angesichts der immensen Arbeitsbelastung der Ärzte ist die trotz guter Motivation und Schulung zu beobachtende suboptimale Kodierqualität nicht überraschend, stellt aber ein signifikantes ökonomisches Risiko dar. Der Einsatz gezielt ausgebildeter Mitarbeiter mit medizinischer Vorbildung zur Unterstützung der Kodiertätigkeit erscheint wirtschaftlich vorteilhaft und sollte den Ärzten etwas zeitliche Manövriermasse für ihre ureigensten Tätigkeiten zurückgeben. Die alljährlichen Änderungen der Kodier- und Gruppierungssysteme wird die Kodierqualität und damit die Erlöse dauerhaft gefährden. Hier drängt sich die strategische Entscheidung pro Clinical Coder für die Zukunft auf.