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Der Hausarzt als medizinischer Gutachter
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Published: | September 5, 2017 |
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Hintergrund: 20% der hausärztlichen Arbeit sind im weitesten Sinne gutachterliche Tätigkeiten – jedoch oft unentgeltlich.
Zielgruppe: alle Hausärzte
Didaktische Methode:
1. Auftraggeber:
- Privatpersonen
- Versicherungen, z. B. AU
- Schlichtungsstellen (z. B. LÄK)
- Behörden und Ämter
- Staatsanwaltschaft
- Sozialgericht
- Verwaltungsgericht
- Arbeitsgericht
- Zivilgericht
- Strafgericht
- Betreuungsrecht
2. spezielle Gutachteraufträge zur/zum:
- Geschäftsfähigkeit
- Testierfähigkeit
- Haftfähigkeit
- Verhandlungs- und Prozessfähigkeit, Zeugentüchtigkeit
- Betreuungsbedürftigkeit
- Unterbringungspflichtigkeit
- Frage nach freiheitsentziehenden bzw. -einschränkenden Maßnahmen
- Schuldfähigkeit und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bzw. Entziehungsanstalt
- Miet- und Umzugsfähigkeit
- Feststellung / Verneinung von ärztlichen Behandlungsfehlern
- Arbeitsfähigkeit
- Prüfungstauglichkeit
- Abschiebung
- Renten- und Schwerbehindertenrecht
- Pflegeversicherungsstufe
3. Rechte und Pflichten des Arztes
3.1 Pflichten:
- 1.
- Sachkunde übermitteln, wissenschaftliche Anwendung
- 2.
- Durchführung von Untersuchungen
3.2 Rechte:
- 1.
- Akteneinsicht
- 2.
- Zeugenbefragungen
- 3.
- Sitzungsteilnahme
4. Ärztlicher Befundbericht
- Sozialanamnese
- Körperliche Fremdanamnese
- Körperliche Eigenanamnese
- Körperliche Befunddarstellung
- psychiatrische Fremdanamnese
- psychiatrische Eigenanamnese
- Drogen- + Alkoholanamnese (allg. + spez.)
- Sexualanamnese
- Psychiatrischer Befund
- Medikamente früher, aktuell + „Tatzeitpunkt“
5. Abschließende Bewertung der erhobenen Befunde
- kurze Zusammenfassung der Highlights als Begutachtungsergebnis
- Bewertung von Fremdbefunden (z. B. Arztbriefen)
- konkrete Beantwortung der gestellten Fragen (Cave – Überschreitung) niemals rechtl. Bewertung (V.a. Befangenheit)
- eventuelle Empfehlung weiterer Gutachter für fachspezifische Fragen
- Literatur
6. Haftung des Gutachters für falsche Gutachten: Straf-, zivil- und berufsrechtlich
7. Honorar:
- 3-Monats-Frist zur Einreichung der Honorarforderung
- Festsetzung durch das Gericht nach Antrag des Gutachters
- Abrechnung nach den Regelungen des JVEG bzw. den Honorarklassen M1 – M3 + Kosten + MwSt
Ziele: qualifizierte Gutachter aus dem hausärztlichen Bereich
Geschätzte Anzahl Teilnehmern/innen: 20–30 Personen
Kurzvorstellung des Workshop Leiters: Dr. med. Albrecht Stein, niedergelassen als Facharzt für Allgemeinmedizin in einer Gemeinschaftspraxis in München, Studium Medizin und Rechtswissenschaften, Lehrbeauftragter an der LMU München, seit Jahren erfahrener Gerichtsgutachter zu verschiedensten Fragestellungen