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36. Jahrestagung der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung (DAV 2018)

10.01. - 13. 01.2018, Garmisch-Partenkirchen

Änderungen in den DRG für die Verbrennungsmedizin in der Schweiz und in Deutschland 2018

Meeting Abstract

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  • presenting/speaker Steffen Wahler - St. Bernward GmbH, Hamburg, Deutschland
  • Alfred Müller - Analytical Services GmbH, München, Deutschland

Deutschsprachige Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung. 36. Jahrestagung der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung (DAV 2018). Garmisch-Partenkirchen, 10.-13.01.2018. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2018. DocV 03

doi: 10.3205/18dav03, urn:nbn:de:0183-18dav039

Published: January 9, 2018

© 2018 Wahler et al.
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Fragestellung: Im Jahr 2003 wurden in Deutschland die G-DRGs für die stationäre Abrechnung eingeführt. 2006 übernahm die Schweiz die G-DRG und helvetisiert diese seither. Seit 2014 erfolgten in beiden Ländern für die Verbrennungsmedizin zunächst parallel weitgehende Umbauten: Die Hauttransplantation wurde entscheidend für die Einordnung der Fälle. Eine hochgradige Differenzierung der Deckungsmaterialien und -lokalisationen wurde zwar eingeführt aber nicht angewendet. Für 2018 ist im SwissDRG-System ein erneuter deutlicher Wandel vorgesehen.

Diese Untersuchung beschreibt die Änderungen des deutschen und des schweizerischen DRG Systems 2018 in der Verbrennungsmedizin.

Methoden: Anhand der Unterlagen des deutschen DRG-Institutes und der SwissDRG wurden die Anpassungen der DRG Systeme für 2018 in der Verbrennungsmedizin herausgearbeitet.

Ergebnisse: Das SwissDRG hat eine hochgradige Differenzierung der drittgradigen Verbrennungen eingeführt. Der Anteil drittgradig verbrannter Körperoberfläche ist jetzt die entscheidende Größe für die höchstbewertete DRG (Y01Z). Allerdings müssen zusätzlich auch bestimmte Prozeduren erfolgen, z.B. Deckung mit hydrolytisch resorbierbarer Membran. Die Y01 wurde 1% abgewertet. Für die zweithöchst bewertete DRG (Y02) ist die Schwere der Verbrennung irrelevant, nur die Mischung und Zeitigkeit der Prozeduren entscheidet. Basis ist z.B. eine Deckung mit hydrolytisch resorbierbarer Membran, die eine Y02 auslöst. Die Differenzierung erfolgt anhand z.B. von Beatmungsdauer oder Einsatz der Dialyse. Die Y03 wurde abgeschafft. Die Y62 wurde partiell aufgewertet. Obwohl es sich um eine nicht operative DRG handelt, ist das chirurgische Debridement eine entscheidende Stellgröße. Durch die Neuordnung der Y02 und Y62 kann noch kein Urteil über eine generelle Auf- oder Abwertung gefällt werden.

Schlussfolgerungen: Nach bereits gravierenden Systemumbauten unterscheiden sich SwissDRG und GDRG inzwischen deutlich. Die Differenzierung nach verbrannter Körperoberfläche in der Schweiz ist eine Besonderheit. Damit konnte eine Einzelvereinbarung, wie in Deutschland noch üblich, verhindert werden. Beide Systeme erfassen sehr genau Details der Verbrennung ohne, dass diese in der Bewertung berücksichtigt werden.