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GMS Mitteilungen aus der AWMF

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)

ISSN 1860-4269

Ärzte und Juristen diskutieren in Augsburg

Mitteilung

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GMS Mitt AWMF 2014;11:Doc9

doi: 10.3205/awmf000298, urn:nbn:de:0183-awmf0002985

Received: November 12, 2014
Published: November 13, 2014

© 2014 Rosenau.
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Zusammenfassung

Erstmals fand eine Sitzung des Arbeitskreises „Ärzte und Juristen“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) in der künftigen Universitätsmedizinstadt Augsburg statt. Die Regierung von Schwaben hatte für diesen illustren Kreis den Rokokosaal zur Verfügung gestellt. Ziel dieses Arbeitskreises ist es, den Austausch zwischen Ärzten und Juristen zu fördern und aktuelle Problemstellungen von beiden Seiten zu beleuchten. Nach Augsburg eingeladen hatte Prof. Dr. Henning Rosenau, Vizepräsident der Universität Augsburg, zugleich einer der Leiter des Arbeitskreises. Die Organisation der Tagung erfolgte zusammen mit den weiteren Sprechern Prof. Dr. Hans-Detlev Saeger und Prof. Dr. Hans-Friedrich Kienzle sowie dem Geschäftsführer der AWMF, Wolfgang Müller M.A.. Die Themen der Tagung waren neben der traditionellen Besprechung eines aktuellen höchstrichterlichen Urteils die derzeit brennende Frage nach dem ärztlich assistierten Suizid und Probleme der Telemedizin.


Text

Sitzung des Arbeitskreises „Ärzte und Juristen“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) in Augsburg

Der erste Sitzungstag war den medizinischen wie juristischen Problemen rund um den ärztlich assistierten Suizid gewidmet. Die aktuelle Bedeutung dieser Thematik zeigt sich allein daran, dass unlängst mehrere Gesetzentwürfe zu ihrer rechtlichen Regelung in den Bundestag eingebracht wurden, die nunmehr Gegenstand der politischen Debatte sind. Nachdem die Referenten Prof. Dr. Frank Saliger als Strafrechtswissenschaftler, der Arzt Dr. Uwe-Christian Arnold als praktizierender Sterbehelfer, Prof. Dr. Christoph Ostgathe als Palliativmediziner und Prof. Dr. Dr. Fuat S. Oduncu mit ethischer Expertise den ärztlich assistierten Suizid von verschiedenen Seiten – rechtlich, medizinisch, ethisch – beleuchtet hatten, fand eine umfassende Diskussion der Thematik statt.


Trotz aller divergierenden Interessen ergab sich eine Quintessenz: Einer Neuregelung der Thematik bedarf es nicht, schon gar nicht eine über das Strafrecht. Denn die bisherige Regelung in Verbindung mit den Grundsätzen der Rechtsprechung zur Selbstbestimmung am Lebensende stellt einen angemessenen, differenzierten und ausgeglichenen Rechtsrahmen dar.


[Abb. 1]

Bürgermeister Dr. Stefan Kiefer empfing die Teilnehmer der Sitzung anschließend im Augsburger Rathaus und betonte in seinem Grußwort ebenfalls die Aktualität der Themen und die damit verbundenen Probleme. Insbesondere müssten die Kenntnisse über die Möglichkeiten der Palliativmedizin auch in Augsburg verbessert werden. Gleichzeitig drückte er den Stolz der Stadt Augsburg aus, als Tagungsort zu dienen.

Der zweite Sitzungstag begann mit der Besprechung eines aktuellen Urteils. Frau Carina Dorneck, Geschäftsführerin der Instituts für Bio-, Medizin- und Gesundheitsrecht, stellte den Teilnehmern dabei ein Urteil des Kammergerichts Berlin zur Werbung für eine Eizellspende im Ausland vor. Die anschließende Diskussion zeigte, dass es im Bereich der Reproduktionsmedizin erheblichen Nachbesserungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers gibt und auch dieses Thema durch die Diskussion um das „social freezing“ höchst aktuell ist.

Schließlich wurden die Probleme der Telemedizin besprochen. Nach einführenden Referaten des Zivilrechtlers Prof. Dr. Gerfried Fischer und des Telemediziners Prof. Dr. Friedrich Köhler kristallisierte sich in der Diskussion heraus, dass es auch in diesem Bereich einer Neuregelung nicht bedarf. Die bisherigen gesetzlichen Regeln und Instrumente sind auf die Telemedizin ebenso anwendbar wie auf die klassische Präsenzbehandlung durch den Arzt. Die Telemedizin kann und wird die Präsenzbehandlung nicht verdrängen, sondern allenfalls flankieren.

Alle Teilnehmer zogen ein positives Fazit der Sitzung und waren von Augsburg als Tagungsort angetan.