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Stellungnahme der AWMF zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des Nationalen Krebsplans
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Received: | July 25, 2012 |
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Published: | August 20, 2012 |
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Zusammenfassung
Die AWMF hat zum zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (Bearbeitungsstand: 02.07.2012):
“Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des Nationalen Krebsplans (Krebsplan-Umsetzungsgesetz)” eine Stellungnahme abgeben.
Text
Die AWMF begrüßt die Initiativen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesetzgebers zur Umsetzung der Empfehlungen des Nationalen Krebsplans nachdrücklich, insbesondere die in diesem Referentenentwurf fokussierte Krebsfrüherkennung im Rahmen von Früherkennungsprogrammen, deren Qualität mit Evidenz-basierten Maßnahmen gesichert werden soll sowie die Etablierung und den Betrieb von flächendeckenden klinischen Krebsregistern mit konkreten Aufgaben zur Qualitätssicherung und -förderung der Versorgung von Krebskranken in den Bundesländern.
Die AWMF kann nicht nachvollziehen, warum in dem vorgelegten Referentenentwurf dem Subsidiaritätsprinzip, das unser gesetzlich geregeltes Gesundheitssystem auszeichnet, nicht durchgängig Rechnung getragen wird. Dies gilt sowohl für den Versuch, im Gesetz mit einer „europäischen“ Leitlinie die Durchführung der Qualitätssicherung der Früherkennung vorzuschreiben als auch für eine centgenaue Honorierung für den Betrieb der klinischen Krebsregister im Gesetz. Solche Regelungen für Detailfragen sollte der Gesetzgeber, wie in anderen Versorgungsfeldern auch, der Selbstverwaltung – insbesondere dem G-BA - überlassen.
In diesem Sinne begrüßt die AWMF die vorgeschlagene Änderung des SGB V, §25, Absatz 4, wonach die Zuweisung der Regelungsverantwortung zur Festlegung von Altersgrenzen und Häufigkeit der Untersuchungen an den G-BA vorgesehen ist. Der Referentenentwurf sollte in diesem Hinblick inhaltlich konsistent sein – und entsprechend gekürzt werden.
Der volle Wortlaut der Stellungnahme ist als PDF-Datei verfügbar auf der AWMF-Website: