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GMS Mitteilungen aus der AWMF

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)

ISSN 1860-4269

Regularien für Leitlinienpublikation bei der AWMF strikt einhalten!

Mitteilung

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GMS Mitt AWMF 2008;5:Doc15

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/journals/awmf/2008-5/awmf000158.shtml

Received: June 23, 2008
Published: June 24, 2008

© 2008 Müller.
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Zusammenfassung

Die Regeln für eine Publikation von Leitlinien bei der AWMF müssen von den Fachgesellschaften eingehalten werden, wenn sie zukünftig ihre Leitlinien in der Leitliniendatenbank der AWMF wiederfinden wollen. Bei der Delegiertenkonferenz der AWMF am 17. Mai 2008 in Frankfurt/Main wies der Vorsitzende der AWMF-Leitlinienkommission, Prof. Dr. H.-K. Selbmann, noch einmal auf die Regeln hin:


Text

Interdisziplinarität

Die Existenz zweier verschiedener Leitlinien für die selbe Versorgungssituation (Krankheit/Symptom oder Maßnahme) und die selbe Anwenderzielgruppe (Fachgebiete etc.) ist Anwendern, Patienten, Kostenträgern und Gesundheitspolitikern nicht vermittelbar. Sie werden auch nicht (mehr) in das AWMF-Leitlinien-Register aufgenommen.

Vorübergehend können für verschiedene Anwenderzielgruppen zwei verschiedene Leitlinien erstellt werden. Allerdings müssen diese an den Nahtstellen und in der Versorgungskontinuität widerspruchsfrei sein. Deshalb ist zu beachten:

  • Regelmäßige Durchsicht der aktuell angemeldeten Leitlinien-Vorhaben im AWMF-Register, ggf. eigene Beteiligung an Vorhaben anderer Fachgesellschaften anmelden.
  • Vor der Aufnahme einer Leitlinien-Entwicklung muss immer eine Sichtung von Leitlinien mit ähnlichem Thema im AWMF-Leitlinien-Register erfolgen.
  • Anmeldung von Leitlinien-Entwicklungsprojekten (auch Update oder Upgrade vorhandener eigener Leitlinien!) mit strukturiertem Verfahren bei der AWMF.

Anmeldeverfahren

Seit Januar 2005 werden nur noch angemeldete Leitlinien nach Fertigstellung in das AWMF-Leitlinien-Register übernommen.

Angemeldet werden müssen nicht nur neue Leitlinienvorhaben, sondern auch die Aktualisierung und Überprüfung vorhandener Leitlinien, um anderen von der Sache her betroffenen Fachgesellschaften die Möglichkeit zu geben, ihr Interesse an einer gemeinsamen Bearbeitung anzumelden.

Wird der bei der Anmeldung angegebene Fertigstellungstermin um mehr als 6 Monate überschritten, sendet die AWMF-Geschäftsstelle eine Anfrage an die anmeldenden bzw. federführenden Fachgesellschaften, weshalb sich die Fertigstellung verzögert und mit welchem neuen Fertigstellungs-Termin zu rechnen ist. Wird diese Anfrage von den Fachgesellschaften nicht beantwortet, nimmt die AWMF die Anmeldung aus ihrer Liste angemeldeter Leitlinien und gibt - wenn es sich um eine neue Leitlinie handelt - die Registernummer wieder ganz frei.

Ablauf der Gültigkeit von Leitlinien

  • Die federführenden Fachgesellschaften beobachten das Herannahen des Ablaufdatums ihrer Leitlinien selbständig, ersatzweise kommt eine kurze Erinnerung von der AWMF-Geschäftsstelle.
  • Die federführenden Fachgesellschaften melden rechtzeitig die geplante Überarbeitung ihrer Leitlinien bei der AWMF an, diese Meldung wird in das Anmelderegister aufgenommen. Auf Antrag kann dann die Gültigkeit der alten Leitlinie bis zur Fertigstellung der überarbeiteten Version verlängert werden.
  • Die federführenden Fachgesellschaften melden die Verlängerung der Gültigkeit auch dann bei der AWMF, wenn keine Notwendigkeit einer Überarbeitung der Leitlinie besteht. Diese Meldung wird zunächst in das Anmelderegister aufgenommen. Wenn sich innerhalb von 6 Wochen keine andere Fachgesellschaft meldet, die Überarbeitungsbedarf sieht, wird die Gültigkeit der Leitlinie entsprechend verlängert.
  • Wenn das Gültigkeitsdatum abgelaufen ist und die federführenden Fachgesellschaften sich nicht melden, wird die Leitlinie im AWMF-Leitlinien-Register als "nicht aktualisiert" geführt und aus der Publikation im Internet ganz heraus genommen.



Alle aktuellen Leitlinien mit Angabe ihres "Ablaufdatums" sowie die Liste der angemeldeten Leitlinienvorhaben sind im Internet unter der Adresse


zu finden. Dort steht auch das Formular zur Anmeldung neuer Leitlinien bzw. der Aktualisierung vorhandener Leitlinien zur Verfügung.