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Wissenschaftler sollten ihre Urheberrechte sichern
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Received: | May 23, 2006 |
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Published: | May 23, 2006 |
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Zusammenfassung
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", zu dessen Unterzeichnern auch die AWMF gehört, weist alle wissenschaftlichen Autoren auf eine mögliche Auswirkung des aktuell diskutierten Gesetzentwurfes zum Urheberrecht hin und rät, die eigenen Rechte so weit wie möglich zu sichern.
Text
Der Gesetzentwurf enthält Änderungen in Paragraph 31a UrhG-E 2006 ,,Verträge über unbekannte Nutzungsarten" und in Paragraph 137 l UrhG-E 2006 ,,Übergangsregelung für neue Nutzungsarten". Diese sehen vor, dass der bisherige Rechteinhaber (in der Regel der Verlag) automatisch auch die Rechte für bisher unbekannten Nutzungsarten erhält, wenn die Urheber (Autoren) dem nicht widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht besteht aber nur, solange der Rechteinhaber noch nicht mit der neuartigen Nutzung begonnen hat. Da der Rechteinhaber nicht verpflichtet ist, die Autoren vorab zu informieren, sollten die Urheber ihren Widerspruch im Voraus einlegen.
Das Aktionsbündnis, dessen Ziele von der AWMF ausdrücklich unterstützt werden, versucht auf möglichst vielen politischen Wegen die Umsetzung des vorliegenden Gesetzesentwurfes dahingehend zu beeinflussen, dass die Interessen von Wissenschaft und Bildung berücksichtigt werden. Weil die politischen Aktivitäten aber nicht garantieren können, dass die Regelungen zu den Paragraph 31a und Paragraph 137L nicht doch kommen werden, sollten alle wissenschaftlichen Autoren ihren Widerspruch schon vor der Gesetzesverabschiedung an die Verlage schicken.
Ein Musterbrief für den Widerspruch des Überganges der Autoren-Rechte an einen Verlag liegt als Rich-Text-Format-Datei auf der AWMF-Website unter der Adresse
http://awmf.org/rtf/widerspruch_137.rtf
abrufbereit.