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Gute wissenschaftliche Praxis auch bei Kongresspublikationen sichern
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Received: | September 14, 2005 |
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Published: | September 23, 2005 |
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Das Präsidium der AWMF hat sich aus gegebenem Anlass mit einem in letzter Zeit immer öfter zu beobachtenden Phänomen befasst, das unter dem Aspekt "Wissenschaftsbetrug" zunehmende Bedeutung erlangen könnte. Auf Kongressen und Tagungen werden von allen Vortragenden im Voraus oder zum Termin des Kongresses die Vortragsdaten als Präsentationsdatei verlangt. Oft werden diese Daten ohne weitere Anfrage beim Autor einfach im Zusammenhang mit dem Kongress im Internet publiziert.
Danach kommt es immer häufiger vor, dass die Organisatoren oder Teilnehmer der Tagungen oder auch Andere sich aus den Präsentations-Dateien beliebige Inhalte herauskopieren, in eigenen Publikationen verwenden und damit unberechtigt nutzen.
Das Präsidium der AWMF weist deshalb darauf hin, dass die Regeln der "guten wissenschaftlichen Praxis" auch im Zusammenhang mit Kongressen unbedingt zu beachten sind. Die Publikation von Inhalten ist - gesichert auch durch das Urheberrechtsgesetz - nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Autors oder der Autoren zulässig, die Verwendung von Inhalten aus diesen publizierten Vorträgen hat stets unter strenger Einhaltung der Zitierregeln, d.h. Nennung des Original-Autors und der Quelle, zu erfolgen.
In diesem Zusammenhang weist das Präsidium der AWMF auf die Empfehlungen der DFG-Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" hin, die 1998 unter dem Titel "Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" publiziert wurden. Der Originaltext (PDF-Datei) ist bei der AWMF verfügbar unter der Adresse:
Auch die European Science Foundation ESF hat im Dezember 2000 ein Regelwerk für "Good scientific practice in research and scholarship" herausgegeben, das ebenfalls als PDF-Datei bei der AWMF abgerufen werden kann unter der Adresse:
Beide Papiere enthalten auch Regeln für korrektes wissenschaftliches Zitieren.