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Süddeutscher Kongress für Kinder- und Jugendmedizin

63. Jahrestagung der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin gemeinsam mit der Süddeutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. – Landesverband Baden-Württemberg

25. - 26. April 2014, Fellbach/Stuttgart

Die Zirkumzisionsdebatte auf deutscher und europäischer Ebene

Meeting Abstract

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  • M. Schreiber - Klinikum Esslingen GmbH, Abteilung für Kinderchirurgie, Esslingen, Deutschland

Süddeutscher Kongress für Kinder- und Jugendmedizin. 63. Jahrestagung der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin gemeinsam mit der Süddeutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. – Landesverband Baden-Württemberg. Stuttgart/Fellbach, 25.-26.04.2014. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2014. Doc14sgkjFV12

doi: 10.3205/14sgkj12, urn:nbn:de:0183-14sgkj122

Veröffentlicht: 25. März 2014

© 2014 Schreiber.
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Gliederung

Text

Fragestellung: Im Mai 2012 wurde durch ein Urteil des Landgerichts Köln die sogenannte „deutsche Beschneidungsdebatte“ angestoßen. Das im Dezember 2012 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz [1] besagt, dass medizinisch nicht erforderliche Beschneidungen von nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindern zulässig sein sollen, wenn die Eingriffe nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen. Knaben in den ersten sechs Lebensmonaten dürfen auch von Angehörigen einer Religionsgemeinschaft beschnitten werden, ohne Arzt zu sein, wenn sie für das kulturelle Ritual besonders ausgebildet wurden.

In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, inwieweit über das Thema der Rechtmäßigkeit der rituellen Zirkumzision in Deutschland und in ganz Europa aktuell debattiert wird.

Methodik: Durch Befragung des Zentralrats der Juden, des Zentralrats der Muslime und der Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages, und auch nach aktiver Teilnahme als geladener Experte an Sitzungen von Unterausschüssen des Europarats zu diesem Thema soll die aktuelle Situation dargestellt und eine Prognose für die Zukunft erarbeitet werden.

Ergebnis: Die Beschneidungsdebatte hat mit dem erlassenen Gesetz noch zu keinem Ende gefunden. Im Gegenteil, sie wird nun in allen europäischen Ländern und darüber hinaus weitergeführt.

Schlussfolgerung: Um ein umfassendes Verständnis des Grundrechtskonfliktes der rituellen Beschneidung minderjähriger Kinder zu erhalten, ist eine grundlegende Erörterung und ein echtes gegenseitiges Verständnis notwendig: zwischen den Eltern, Religionsvertretern, erwachsenen Betroffenen, Medizinern, Juristen, Ethikern, Psychoanalytiker und Politikern. Höchstes Ziel aller Überlegungen ist und bleibt, das Kindeswohl zu schützen.


Literatur

1.
§ 1631 d Bürgerliches Gesetzbuch. Beschneidung des männlichen Kindes.