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Besonderheiten der augenärztlichen Begutachtung
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Veröffentlicht: | 28. November 2012 |
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Gliederung
Text
Einleitung: Es wird auf die Grundlagen der Begutachtung in der Augenheilkunde und die Form des Gutachtens (GA) eingegangen. Die Unterschiede für gesetzliche GA für Berufsgenossenschaften/Unfallkassen (GUV) im Vergleich zu GA der privaten Versicherungen (PUV) werden dargestellt.
Ergebnisse: Im Speziellen wurden dazu aus den letzten 4½ Jahren 105 GA von 100 Patienten ausgewertet: 79 Männer (Mittelwert 44,3 Jahre) und 21 Frauen (Mittelwert 57,4 J.). Auftraggeber waren 43 private, 38 gesetzliche Versicherungen, 16 Gerichte sowie 8 andere Institutionen. Interessant ist, dass sich bei augenverletzten Patienten die GA mit Kontusion und diejenigen mit Penetration (8 mit io FK) zu je 25% genau die Waage halten. Allgemeine Traumen mit Sehstörungen waren 10 Schädel-Hirn-Traumen, HWS-Traumen (6) und Thoraxkontusionen (3).
Schlussfolgerungen: Inhalte aus 18 Sachverständigen-GA für Amts-, Land- und Sozialgerichte sowie die Landesärztekammer mit kritischen Beweisfragen werden diskutiert: Wann Schmerzensgeld? Blindengeldgewährung bei Apallikern? Berufsunfähigkeit? Duldungspflicht welcher Operationen? Bezahlung von off-label-use-Therapie oder LASIK durch die Krankenkasse oder private Versicherung? Ist die Hinterkapselruptur bei der Phakoemulsifikation ein Kunstfehler? Anerkennung des Feuerstars als Berufskrankheit? Auf die unterschiedliche Honorarberechnung für GA durch GUV, PUV oder Sachverständigen-GA für Gerichte wird ebenfalls kurz eingegangen.