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Zeitgemäße Versorgung von perforierenden Augenverletzungen
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Veröffentlicht: | 10. März 2010 |
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Text
In diesem Referat wird die Begrifflichkeit der bulbuseröffnenden Augenverletzungen definiert und dem Augenarzt aus der Sicht eines Kopf-Hals-Traumazentrums die aktuellen Ansichten einer zeitgemäßen Versorgung von perforierenden und penetrierenden Augenverletzungen vorgestellt. Nach der sogenannten ABC-Regel in der Ophthalmologie, A = Anamnese, B = Bildgebung, C = Chirurgie erschließt sich für den erstversorgenden Augenarzt ein standardisiertes Vorgehen, das mögliche Unterlassungen, die für spätere gutachterliche Fragen wichtig sind, ausschließt. Es wird Stellung genommen zur zeitlichen Versorgung der Bulbusverletzung, ob ein- oder zweizeitig, mit oder ohne Cerclaque und nicht zuletzt im hoffnungslosen Fall die chirurgisch bestmögliche Situation zur prothetischen Versorgung eines verlorenen Auges zu schaffen, damit eine optimale kosmetische Funktion erreicht wird.