Artikel
Retrospektive Untersuchung zur Evaluation von Risikofaktoren der Strahlenretinopathie nach Protonenbehandlung von choriodalen Melanomen
Suche in Medline nach
Autoren
Veröffentlicht: | 21. September 2010 |
---|
Gliederung
Text
Einleitung: Die Strahlenretinopathie, eine Spätfolge der Bestrahlungstherapie beim Aderhautmelanom, gefährdet eine evtl. guten Visus im Verlauf von 2-3 Jahren nach der Therapie und kann in schwerwiegenden Fällen zu einem Neovaskularisationsglaukom führen. Ziel dieser retrospektiven Studie ist die Evaluation von Risikofaktoren der Strahlenretinopathie,
Methoden: Die retrospektive Studie erfolgte durch Daten aus dem Register von BerlinProtonen, dem Kompetenzzentrum für Augentumoren (http://www.berlinprotonen.de/) an der Charité in Berlin. Auswertungen der Daten erfolgte mit Normalverteilung oder Nicht-Normalverteilung unterliegenden Statistiktests. Das Patientenkollektiv wurde den Kategorien keine oder eine Strahlenretinopathie zugeordnet. Die Kategorie eine Strahlenretinopathie beinhaltete hierbei Patienten mit einem Stadium I bis IV Strahlenretinopathie nach der Klassifikation von Paul T Finger (New York/ USA). Die Ergebnisse wurden hinsichtlich der statistischen Aussagen mit der Medizinischen Statistik der Charite in Berlin gemeinsam überprüft.
Ergebnisse: Insgesamt sind Daten von 584 Patienten im Zeitraum von 1998 bis 2005 erfasst worden. 563 Patienten entwickelten im Beobachtungszeitraum eine zumindest milde Form der Strahlenretinopathie. Die statistische Analyse beider Gruppen zeigte bei Patienten mit einer Strahlenretinopathie ein signifikant höheres Alter, eine signifikant größere Gesamtdosis und eine signifikant größere Dosis der Fovea. Keine signifikanten Unterschiede konnten hinsichtlich des Geschlechts, der Papillendosis und der Ziliarkörperdosis gesehen werden.
Schlussfolgerungen: Diese Ergebnisse entsprechen zum Teil denen nach der Behandlung mit einem Strahlenapplikator. Patienten mit entsprechenden Risikofaktoren wie Alter, hohe Gesamtdosis und Foveadosis sind engmaschig augenärztlich zu kontrollieren. Standardtherapieverfahren müssen etabliert und Unterschiede zwischen der Lasertherapie und intravitreale Verfahren erarbeitet werden.