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Verzögerungen zwischen Indikationsstellung und Therapie-Beginn bei exsudativer AMD führen zum Visusverlust
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Veröffentlicht: | 21. September 2010 |
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Hintergrund: Trotz bestehender Zulassung für Lucentis erfolgt die Kostenzusage für die Therapie vielerorts über zeitaufwendige, individuelle Bewilligungsanträge an die Krankenkassen. Diese Untersuchung evaluiert Visusveränderungen und Veränderungen der zentralen Netzhaut-Dicke durch Spektraldomänen-OCT (SD-OCT) im Zeitraum zwischen Indikationsstellung und Therapiebeginn.
Methoden: 69 Patienten mit Erst-Indikation zur Ranibizumab-Therapie sowie 21 Patienten mit erforderlicher Re-Injektionstherapie wurden eingeschlossen. Visus und SD-OCT bei Indikationsstellung und am Tag der Erst-Injektion bzw. Re-Injektion wurden verglichen.
Ergebnisse: Das Zeitintervall für Patienten mit Visusverlust war signifikant größer als bei Patienten ohne Visusverlust (31.6 +/- 20.5 gg. 24.0 +/- 28.3 Tage, p=0.012). Die Zunahme der zentralen Netzhautdicke betrug 50.4 +/- 928 µm für Patienten mit Visusverlust, im Vergleich zu 5.1 +/- 63.4 µm bei Patienten ohne Visusverlust, p=0,029. Patienten mit einer Therapie-Verzögerung von mehr als 28 Tagen, zeigten 1.1 logMAR Zeilen mehr Visusverlust als Patienten mit einer Verzögerung von weniger als 28 Tagen, p=0.01.
Schlussfolgerungen: Der durchschnittliche Visusverlust zwischen Indikations-Stellung und Therapiebeginn erfolgte mit etwa einer logMAR Zeile über 110 Tage relativ langsam. Dennoch erlitten in diesem Kollektiv 8.7% der Patienten einen erheblichen Visusabfall von mehr als einer Zeile binnen 21 Tagen. Bewilligungs-Verfahren und Terminvergabe zur Operation sollten deutlich beschleunigt werden um den Visus individueller Patienten nicht unnötig zu gefährden.