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10. Kongress für Infektionskrankheiten und Tropenmedizin (KIT 2010)

Deutsche Gesellschaft für Infektiologie,
Deutsche AIDS-Gesellschaft,
Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit,
Paul-Ehrlich-Gesellschaft für Chemotherapie

23.06. - 26.06.2010, Köln

Darf im Jahr 2010 in Deutschland ein Mensch an AIDS sterben? Eine medizinisch/ethische Frage anhand eines Fallberichts

Is it right, that a person is dying of AIDS in Germany in the year 2010? A medical/ethical dilemma (case-report)

Meeting Abstract

  • R. Winzer - Universitätsklinik Düsseldorf, Klink für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie, Düsseldorf, Germany
  • F. Hüttig - Universitätsklinik Düsseldorf, Klink für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie, Düsseldorf, Germany
  • N. Qvartskhava - Universitätsklinik Düsseldorf, Klink für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie, Düsseldorf, Germany
  • S. Reuter - Universitätsklinik Düsseldorf, Klink für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie, Düsseldorf, Germany
  • D. Häussinger - Universitätsklinik Düsseldorf, Klink für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie, Düsseldorf, Germany

10. Kongress für Infektionskrankheiten und Tropenmedizin (KIT 2010). Köln, 23.-26.06.2010. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2010. DocP117

doi: 10.3205/10kit172, urn:nbn:de:0183-10kit1726

Veröffentlicht: 2. Juni 2010

© 2010 Winzer et al.
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Gliederung

Text

Trotz langjährigem HIV-Nachweis entziehen sich immer noch Menschen der Behandlung. Wir berichten über einen besonders schwerwiegenden Fall.

Ein seit zehn Jahren bekannt HIV-positiver, 34 Jahre alter Mann (Ursprungsland: Zypern, seit >10 Jahren in Deutschland) wurde in stark reduziertem Allgemeinzustand und Wasting-Syndrom (BMI: 15,2) eingewiesen. Die HI-VL betrug 600.000K/ml bei CD4 8/µl (1%). Im Liquor zeigte sich eine HI-VL von 3.000.000K/ml, eine CMV mit 66 K/ml und JC mit 3.000 K/ml. Es bestand eine Soor-Ösophagitis. Der V.a. eine Tuberkulose stützte sich auf den Nachweis von Epitheloidzellgranulomen im Knochenmark. Bei pulmonalen Raumforderungen wurde ein hochmalignes B-NHL diagnostiziert. Der Patient war unkooperativ und aggressiv. Geschäftsunfähigkeit wurde durch ein psychiatrisches Gutachten bestätigt.

Zusammenfassend wurden folgende Diagnosen gestellt:

1.
Progressive multifokale Leukenzephalopathie,
2.
HIV-Enzephalopathie,
3.
CMV-Enzephalitis,
4.
hirnorganisches Psychosyndrom,
5.
B-Non-Hodgkin-Lymphom (großzellig-diffus),
6.
V.a. Tuberkulose mit Befall des Knochenmarks,
7.
Soor-Ösophagitis und
8.
Wasting-Syndrom.

Die Sicherung der Ernährung und Therapie erfolgte mittels PEG-Sonde. Unter antiretroviraler Therapie besserten sich die Vigilanz des Patienten. Zu diesem Zeitpunkt lehnte er jedoch jegliche weitere Therapie ab. Somit stellte sich die medizinisch/ethische Frage, ob ein nicht-geschäftsfähiger Patient mit oben genannten Diagnosen zwangsweise einer komplexen Therapie zugeführt werden muss oder ob die Therapie ausgesetzt werden darf. Aus ärztlicher Sicht wurde keine Therapieindikation gesehen, da die fehlende Kooperation des Patienten eine Aussicht auf Erfolg minimierte und gleichzeitig eine hochgradige Gefährdung des medizinischen Personals darstellte. Die Komplexität der erforderlichen multimodalen Medikation ließen weiterhin einen komplikationsreichen Verlauf erwarten. Es erfolgte der Ausschluss behandelbarer psychiatrischer Erkrankungen, welche die Entscheidungsfähigkeit des Patienten reduzieren könnten. Der einberufene Ethik-Rat und der gesetzliche Betreuer unterstützten die Entscheidung des Verzichts auf weitere therapeutische Maßnahmen. Unter Palliation verstarb der Patient 4 Wochen nach erstmaliger Vorstellung.

Schlussfolgerung: Trotz Verfügbarkeit wirksamer Therapieoptionen gegen zahlreiche HIV-assoziierte Erkrankungen gibt es auch in der heutigen Zeit noch Situationen, in denen Grenzen der Behandelbarkeit deutlich werden.