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11. Symposium Health Technology Assessment

Deutsche Agentur für HTA des DIMDI – DAHTA

17. - 18.03.2011, Köln

Kostenentwicklung im Gesundheitssystem und die Kosten-Nutzen-Bewertung aus Krankenkassensicht

Meeting Abstract

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  • Christoph Vauth - KKH-Allianz, Gesetzliche Krankenversicherung, Hannover

11. Symposium Health Technology Assessment. Köln, 17.-18.03.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11hta14

doi: 10.3205/11hta14, urn:nbn:de:0183-11hta149

Veröffentlicht: 16. März 2011

© 2011 Vauth.
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Gliederung

Abstract

Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit in der Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen ist nicht erst seit der Einführung der Kosten-Nutzen-Bewertung durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz auf der Tagesordnung.

Die anhaltende Problematik der unzureichenden Ressourcenausstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung hat unabhängig von ihrer Ursache dazu geführt, dass die Fragen nach der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und nicht zuletzt nach der Zweckmäßigkeit der Einsatzes gesundheitlicher Technologien zunehmend stärker betont werden (§ 12 SGB V). Zwar sieht das SGB V bereits seit seiner Einführung eine Begrenzung der Leistungen vor. In der Vergangenheit bezogen sich Prüfungen allerdings vor allem auf so genannte Life-Style Technologien sowie Technologien zur Behandlung von Nicht-Krankheiten, unwirksamer Technologien oder aber im ambulanten Bereich auf Grund des Erlaubnisvorbehalts auch auf neue Technologien. Mit der Vorlage der drei Gutachten des damals noch als Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (im folgenden Sachverständigenrat) bezeichneten Gremiums im Jahr 2001 wurde erstmals in einer solchen Detailfülle auf Missstände in der Prävention und Nutzerorientierung, der Qualitätsentwicklung sowie des beobachteten Versorgungsgrades im Gesundheitswesen hingewiesen. Ziel der Gutachten war es, Vorschläge zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit über eine veränderte Leistungssteuerung zu entwickeln. Aus den Gutachten des Jahres 2001 leitete der Sachverständigenrat eine Reihe von Forderungen ab, die im Kern auf eine stärkere Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes, der Evidenz-basierten Medizin, der Qualitätsausrichtung sowie der nutzerorientierten Zielbildung in der gesetzlichen Krankenversicherung (im folgenden GKV) abzielen.

Seit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber mit der Kosten-Nutzen-Bewertung ein zusätzliches Instrument eingeführt, um dem Wirtschaftlichkeitsgebot insbesondere im Bereich der Bewertung der Erstattungsfähigkeit bzw. -höhe von Arzneimitteln Geltung zu verschaffen. Das IQWiG hat hierzu die notwendigen methodischen Grundlagen entwickelt. Mit der Einführung des AMNOG und der frühen Nutzenbewertung steht die GKV nun vor einer neuen – von uns aber seit langem erwünschten – Situation, dass die bislang sehr freie Preissetzung für Arzneimittel zu einem frühen Zeitpunkt hinterfragt und ggf. korrigiert werden kann. Es bleibt abzuwarten, welche Rolle die KNB neben der frühen Nutzenbewertung und den möglichen direkten Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband sowie ggf. auch einzelnen Kassen einnimmt.