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11. Symposium Health Technology Assessment

Deutsche Agentur für HTA des DIMDI – DAHTA

17. - 18.03.2011, Köln

IGeL zwischen Evidenz und Profit: ein schwieriges Thema für Ärzte und Patienten

Meeting Abstract

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  • Wolfgang Schuldzinski - Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

11. Symposium Health Technology Assessment. Köln, 17.-18.03.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11hta05

doi: 10.3205/11hta05, urn:nbn:de:0183-11hta053

Veröffentlicht: 16. März 2011

© 2011 Schuldzinski.
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Gliederung

Abstract

Der IGeL-Markt birgt eine Vielzahl ungelöster Probleme, die zu einem Teil daherrühren, dass die Rollen der Anbieter nicht immer klar getrennt sind. Konkret: Wer als Patient den Kassenarzt aufsucht, erhält im Rahmen seiner Krankenversicherung eine Behandlung durch einen Therapeuten. Während der Behandlung erhält er IGeL-Angebote, wechselt damit plötzlich vom ersten in den zweiten Gesundheitsmarkt und wird zum Kunden eines Anbieters von Gesundheitsdienstleitungen. Dabei soll er seine Kaufentscheidung aber von der Kompetenz und dem selbstlosen Engagement des Arztes aus dem ersten Gesundheitsmarkt abhängig machen. Der Rollenwechsel führt bei Patienten und Ärzten zu Verunsicherung und Fehlverhalten. Diese Situation wird solange bestehen bleiben wie die Rollen nicht klar getrennt werden. Soweit es sich bei den Anbietern um Ärzte mit Kassenzulassung handelt, wäre von Kassen und KVen zu überprüfen, bis zu welcher Kapazitätsgrenze eine Erbringung von IGeL-Angeboten mit den Versorgungspflichten einer Kassenärztlichen Zulassung kompatibel ist. Kammern müssten für eine Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Aufklärung, Schriftlichkeit und Rechnungslegung Sorge tragen.

Vor allem aber wirft die Vielzahl nicht evidenzbasierter Angebote die Frage nach einer Qualitätssicherung des Marktes auf. Fachgesellschaften könnten in einem ersten Schritt selbstregulatorisch tätig werden oder eine Bewertung könnte alternativ über staatsnahe Organisationen wie dem IQWIG oder dem AQUA-Institut stattfinden. Die Einhaltung der Informationspflichten könnte über eine vorgeschriebene Aushändigung eines „normierten Produktinformationsblattes“ zu den jeweiligen Angeboten gewährleistet werden, mit dem auf Kriterien wie die Evidenz der Methode, Risiken falsch positiver bzw. negativer Befunde, Kosten u.a. hingewiesen würde. Mit solchen Schritten könnte der IGeL-Markt aus der Grauzone herausgeführt werden und möglicherweise bestehende Potentiale für die Anbieter wie auch für nachfragende Patienten/Verbraucher fair und transparent ausgeschöpft werden.