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7. Symposium Health Technology Assessment

Deutsche Agentur für HTA des DIMDI – DAHTA@DIMDI

19.10. bis 20.10.2006, Köln

Erfahrungen und Erwartungen des BVMed

Meeting Abstract

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  • corresponding author Olaf Winkler - Bundesverband Medizintechnologie, Berlin, Deutschland

Deutsche Agentur für Health Technology Assessment des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information. 7. Symposium Health Technology Assessment. Köln, 19.-20.10.2006. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2006. Doc06hta01

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/hta2006/06hta01.shtml

Veröffentlicht: 17. Oktober 2006

© 2006 Winkler.
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Gliederung

Abstract

Medizintechnologien sind ein moderner und dynamischer Teil der deutschen Gesundheitswirtschaft. Mit mehr als 20 Milliarden Euro Ausgabenvolumen und 110.000 Arbeitsplätzen ist die Branche ein wichtiger Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor.

Innovationen der Medizintechnologie können ein wichtiger Motor der Gesundheitswirtschaft sein und dazu beitragen, dass sich Deutschland als „Kompetenzzentrum Gesundheit“ etabliert.

Medizintechnologien sind ein wichtiger Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor. Die Unternehmen der Medizintechnologie leisten einen wichtigen Beitrag für die positive Entwicklung der Gesundheitswirtschaft in Deutschland. Die Gesundheitsausgaben im Bereich der Medizinprodukte betrugen in Deutschland im Jahr 2004 insgesamt über 20 Mrd. Euro.

Die Medizintechnologie ist zudem eine dynamische und hoch innovative Branche. Die Produktzyklen sind deutlich kürzer als im Pharmabereich. Mehr als die Hälfte des Umsatzes erzielen die Unternehmen mit Produkten, die nicht älter als drei Jahre sind. Durchschnittlich werden rund 7 Prozent des Umsatzes in Forschung und Entwicklung investiert.

Deutschland hat in den zukunftsträchtigen Innovationsfeldern der Medizintechnologie durch die große Zahl gut ausgebildeter Ärzte, Forscher und Ingenieure und durch den hohen Standard der klinischen Forschung beste Voraussetzungen, neue Produkte und Verfahren zur Marktreife zu führen. Wir haben durch die Universitätskliniken und die zahlreichen Kompetenzzentren in der Medizintechnik ein großes Wissen.

Die Vorteile Deutschlands liegen auch in den kürzeren Zulassungszeiten und in der sehr guten und kostengünstigeren klinischen Forschung. In Deutschland kostet es durchschnittlich rund 8 bis 10 Millionen Euro, eine neue Idee zur Marktreife zu bringen. In den USA sind diese Kosten mit rund 80 Millionen Dollar wesentlich höher.

Technologiebewertung ist aus Sicht der Industrie richtig und wichtig. Der Nachweis des medizinischen und ökonomischen Nutzens ist eine Herausforderung für die Unternehmen.

HTA-Verfahren können dabei positiv und unterstützend sein, um Innovationen der Medizintechnologie voranzubringen. Die Unternehmen der Medizintechnologiebranche erwarten von der künftigen Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses und des IQWiG aber die Umsetzung der folgenden vier Punkte:

Festhalten am Verbotsvorbehalt für medizintechnische Innovationen im Krankenhaus: Medizintechnologische Innovationen im Krankenhaus werden zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung vergütet, so lange keine negative Entscheidung des G-BA vorliegt. Dieses Prinzip im stationären Sektor muss weiterhin gelten, um innovative Medizintechnologien in Deutschland allen Patienten, die sie benötigen, ohne Zeitverzögerung zur Verfügung zu stellen. Dies trifft in erster Linie für den Krankenhausbereich zu, da viele Innovationen erst im klinischen Alltag ihre Anwendung finden.

Klare Vorgaben und zügigere Verfahren: Die Unternehmen der Medizintechnologie benötigen eindeutige, aber auch sachgerechte Vorgaben, was man im Rahmen der HTA-Verfahren wie bewerten will. Dann wird es auch gelingen, die Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses zügiger abzuschließen.

Mehr Transparenz und bessere Mitwirkung: Wir brauchen Transparenz, keine Diskussion hinter verschlossenen Türen. Die Einbeziehung der Patientenorganisationen war hierzu ein erster wichtiger Schritt. Um die Sachkenntnisse zeitnah bei den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu erhöhen, ist auch die Beteiligung der Medizinprodukteindustrie durch eine Antrags-, eine Mitwirkungs- und eine Einspruchsmöglichkeit zielführend. In einem ersten Schritt schlägt der BVMed eine bessere Mitwirkungsmöglichkeit der Industrie bei den Technologiebewertungsverfahren durch das Modell einer „fallbezogenen Expertenbenennung“ vor. Ein konkreter Vorschlag hierzu liegt seit langem vor.

Europaweit einheitliche Standards: Die Bewertung von Medizintechnologien bzw. neuen Behandlungsmethoden muss europaweit einheitlichen Standards unterliegen bzw. zumindest durch gegenseitige Anerkennungsverfahren gesichert werden. Die Unternehmen der Medizintechnologie sind immer mehr international tätig. Es darf nicht sein, dass in Europa verschiedene Anforderungen an die Technologiebewertung gelten. Deshalb ist es eine wichtige Aufgabe auf einheitliche Kriterien in Europa hinzuwirken.