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Gefäßwand/Lumen-Ratio der retinalen Arterien bei Patienten mit arterieller Hypertonie.
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Veröffentlicht: | 8. August 2006 |
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Hintergrund: Arterielle Hypertonie verändert die funktionelle Morphologie der Netzhautgefäße. Ziel: Bestimmung des Gefäßwand/Lumen-Ratio (GLR) der retinalen Arterien bei Patienten mit arterieller Hypertonie. Methodik: Mittels Heidelberg Retina Flowmetrie wurden bei retinalen Arterien simultan die bewegte Blutsäule- (LD) mittels Laserdopplersignal und der Gefäßdurchmesser (GD) mittels Reflexionssignal bestimmt. Aus der Differenz wurde ein Gefäßwandindex berechnet, der sich aus Gefäßwand und erythrozytenfreien Plasmastrom zusammensetzt GWI=(GD-LD)/2. Gefäßwand/Lumen-Ratio ist der Quotient aus dem Gefäßwandindex zu Lumendurchmesser GLR =GWI*2 / LD, als ein Maß für vaskuläres Remodelling. Studienkollektive: Alle Personen waren männlich. Es wurden 2 Gruppen mit arterieller Hypertonie (H) und 2 Kontrollgruppen (K) aus der Augenklinik (A) und der Medizinischen Klinik 4 (Nephrologie und Hypertensiologie) (M) des Universitätsklinikums Erlangen untersucht: H-(M) n=34, Alter=45±17J.; H!
-(A) n=83, Alter=54±6J.; K-(M) n=18, Alter=27±4J.; K-(A) n=142, Alter=52±11J.. Die Kontrollgruppen K-(M) und K-(A) waren ohne Hinweise auf arterielle Hypertonie, Diabetes und zeigten keine klinische Zeichen einer Arteriosklerose. Die arterielle Hypertonie war unter Behandlung. Ergebnisse: Der GLR war bei den Hypertoniker nicht unterschiedlich zu den Normotoniker (0.34±0.14 versus 0.33±0.12 p= 0.86). Personen über 40 Jahren zeigten ein signifikant höheres GLR (+13%) als Personen unter 40 Jahren (0.34 ±0.13 versus 0.30±0.12 p=0.004). Die GLR der beiden Kontrollgruppen und der beiden Hypertonikergruppen unterscheiden sich nicht. Bei allen untersuchten Personen zeigte sich eine signifikante lineare Korrelation zwischen den Alter und GLR (r=0.16, p=0.005). Schlußfolgerung: Das Gefäßwand/Lumen-Ratio der retinalen Arterien stieg signifikant mit zunehmendem Alter. Patienten mit behandelter arterieller Hypertonie zeigten keine Veränderung der GLR im Vergleich zu altersangepaßten Kontrollen.