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„Sachsen-Anhalt hört früher?“ – Überblick von 8 Jahren qualitätsgesichertem Neugeborenenhörscreening in Sachsen-Anhalt
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Veröffentlicht: | 14. April 2014 |
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Einleitung: Die Frage nach der Notwendigkeit eines Neugeborenenhörscreenings (NHS) ist geklärt. Unumstritten bleibt auch, dass für ein effektives NHS die Notwendigkeit eines suffizienten Trackings besteht. Doch auch 5 Jahre nach Inkrafttreten der Kinderrichtlinie gibt es kein bundesweit einheitliches Trackingsystem, was vor dem Hintergrund der anlaufenden Evaluierung durch den G-BA von Bedeutung ist.
Methode: Nach Etablierung einer Trackingzentrale konnte das NHS in Sachsen-Anhalt flächendeckend ausgebaut werden. Die Daten werden dabei mit Hilfe der Trackingsoftware dokumentiert und ausgewertet.
Ergebnisse: Gestartet als Pilotprojekt im Jahr 2006 mit 1.004 Neugeborenen in drei Geburtskliniken lag die Screeningrate bei 98,8%. Seit 2010 sind alle Geburtskliniken des Landes an das Tracking angeschlossen, so dass ein flächendeckendes Screening sichergestellt ist. Bei 16.888 Geburten 2012 im Land Sachsen-Anhalt konnte eine Erfassungsrate von 98,9% erreicht werden. Dabei ist der Trackingaufwand auf 3.299 Briefe und 1.286 Telefonate im Jahr 2009 gestiegen und dann trotz steigender Zahl der erfassten Kinder bis 2012 auf 2.736 Briefe und 312 Telefonate gesunken. Das ist auch auf die durch gute Aufklärung erreichte Akzeptanz bei allen Beteiligten für die Notwendigkeit dieser Untersuchung zurückzuführen.
Schlussfolgerung: In Sachsen-Anhalt wird ein flächendeckendes NHS umgesetzt. Durch ein effizientes Tracking können dabei die vom G-BA formulierten Qualitätsmaßstäbe gesichert werden. Durch spezielle Schulungsprogramme und eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit können Probleme auch „Vor-Ort“ besprochen werden, um einer Verschlechterung der Leistungsdaten entgegenzuwirken.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.