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Über den Hörgewinn durch ein CI bei einseitiger Taubheit und die Erfassung seiner vielen Facetten mittels virtueller Realität
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Veröffentlicht: | 15. April 2013 |
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Gliederung
Text
Einleitung: Gerade in einer von Kommunikationstechnologie geprägten Gesellschaft wächst das Bewusstsein um die Bedeutung des „Hörsinns“. Die vielfältigen Höraufgaben des täglichen Lebens bekanntlich oft nur mit zwei Ohren binaural hörend zu meistern. Demzufolge hat sich die binaurale Hörgeräteversorgung als Standard durchgesetzt, auch die Vorteile der binauralen CI-Versorgung sind allgemein anerkannt.
Die deutlich verbesserten Möglichkeiten moderner CI-Systeme werfen folgerichtig die Frage einer CI-Versorgung bei einseitiger Taubheit auf.
Methoden: 24 Patienten (Erwachsene und Kinder) mit einseitiger Taubheit und normalem oder nahezu normalem Gehör auf der Gegenseite wurden auf dem ertaubten Ohr mit einem Cochlea Implantat versorgt. Zuvor durchgeführte CROS-Versorgungen waren in der Alltagssituation nicht hilfreich sondern störend.
Ergebnisse: Die einseitig tauben CI-Träger, die im täglichen Umfeld hohen Ansprüchen an ihre Kommunikationsfähigkeit ausgesetzt sind, äußern sich subjektiv höchst zufrieden. Sie haben die Fähigkeit zum räumlichen Hören wiedererlangt und profitieren von einem verbesserten Sprachverständnis im Störlärm (Verbesserung im Mittel 3.1dB, OLSA, mit CI). Allerdings erwies sich die messtechnische Erfassung der subjektiv erlebten Effekte schwierig, da herkömmliche Testverfahren die Hörsituation nicht realistisch genug abzubilden vermochten. Mit dem hier ergänzend vorgestellten, neuartigen experimentellen Aufbau werden die Möglichkeiten der „virtuellen Realität“ genutzt, um die Fähigkeit der Probanden „akustische Aufgaben zu lösen“ zu erfassen.
Schlussfolgerung: Die Cochlea-Implant-Versorgung ist bei einseitiger Taubheit indiziert, wenn andere Maßnahmen zur Hörrehabilitation nicht zielführend sind und der Patient einen Therapiewunsch äussert. Mit der virtuelen Realität können alltagsrelevante Fähigkeiten zum Lösen akustischer Aufgaben global erfasst werden.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.