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Welche Neuerungen ergäben sich mit dem Vorschlag der Bundesärztekammer zur neuen GOÄ?
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Veröffentlicht: | 4. April 2012 |
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In den letzten wurde mit viel Aufwand seitens der Bundesärztekammer ein Vorschlag zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte erstellt, an dem sehr viele Fachgesellschaften und Berufsverbände beteiligt waren. Ziel der Novellierung sollte die Anpassung des Leistungsverzeichnisses aus den 80er Jahren an die moderne Medizin sein, da ansonsten Innovationen nur über problematische Analogziffern abgebildet werden können. Auch die Zusammenfassung immer wiederkehrender operativer Abläufe in Komplexziffern sollte dargestellt werden, wobei nicht regelhafte operative Verrichtungen neben der Grundziffer als Zuschlagsziffern abgerechnet werden sollen. Eine Anlehnung an die OPS-Systematik des DRG-Systems sollte möglichst erreicht werden. Die Kalkulation des betriebswirtschaftlichen Aufwandes erfolgt im nicht-operativen Bereich durch eine Kalkulation der Personal- und speziell der Arztbindungszeit wie auch der anteiligen investiven und laufenden Kosten. Im operativen Bereich wird die Rüstzeit und Schnitt-Naht-Zeit unter Beachtung der Personalbindungen zur Grundlage herangezogen. Diese Zeiten wurden geschätzt oder bei geeigneten Eingriffen aus den Daten gemeldeter bundesdeutscher Krankenhausdaten an das InEK ermittelt. Eine Bepreisung der Ziffern ist bis dato nicht erfolgt. Es wird mit einigen Beispielen über die neue Systematik berichtet und es werden Ausblicke auf die mögliche politische Realisierung dieses Projektes der Bundesärztekammer gegeben.