gms | German Medical Science

82. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V.

01.06. - 05.06.2011, Freiburg

Posttraumatische Amaurosis durch Opticuskontusion – eine Falle bei der Versorgung von blow-out-fractures

Meeting Abstract

Suche in Medline nach

  • corresponding author Sebastian Wendt - HNO-Klinik, Klinikum Augsburg, Augsburg
  • Franz-Xaver Brunner - HNO-Klinik, Augsburg
  • Ansgar Berlis - Neuroradiologische Klinik, Augsburg

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 82. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Freiburg i. Br., 01.-05.06.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11hnod678

doi: 10.3205/11hnod678, urn:nbn:de:0183-11hnod6788

Veröffentlicht: 19. April 2011

© 2011 Wendt et al.
Dieser Artikel ist ein Open Access-Artikel und steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de). Er darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt dass Autor und Quelle genannt werden.


Gliederung

Text

Einleitung: Trotz erhöhter Verkehrssicherheitssysteme sind Mittelgesichtstraumen auch aufgrund zunehmender freizeitlicher Aktivität nicht selten anzutreffen. Jedoch werden wegen banalen äußeren Verletzungsmustern schwerwiegende Komplikationen, die auch zweizeitig eintreten können, oft unterschätzt. Bislang sind traumatische Opticuskontusionen, die bishin zur Amaurosis führen können ausschließlich mit Frakturen des Opticuskanals einhergehend beschrieben. In unserem Fall kam es nach einem starken Kontusionstrauma des Orbitainhaltes mit Orbitabodenfraktur, aber bildmorphologisch unbeeinträchtigter Umgebung des Nerven, zur Erblindung.

Fall: Ein 26-jähriger Mann zog sich beim Fußballspielen eine Blow-out-fracture sowie eine Nasenbein- mit Septumfraktur zu. Der knöcherne Opticuskanal stellte sich in der CT intakt dar. Ebenso waren keine Hämatome nachzuweisen. Aufgrund von Parästhesien im infraorbitalen Bereich erfolgte am nächsten Tag eine transkonjunktivale Orbitabodenrevision sowie eine Septumplastik und Nasenbeinreposition. 32 Stunden nach dem Eingriff stellte sich ipsilateral eine Amaurosis ein. In der CT und MRT Diagnostik zeigten sich weder raumfordernde Hämatome noch Verletzungen des Nervus opticus. Da, nach Sicherung im Zweiteingriff, keine iatrogene Opticusschädigung vorlag, ist von einer kontusionell bedingten Opticusschädigung auszugehen. In der MRT zeigte sich dies an einer Signalanhebung des n. opticus in der T2-Wichtung bei sonst unauffälligem Abbild.

Schlussfolgerung: Bei jeglicher Mittelgesichtsverletzung muss an zweizeitige Komplikationen gedacht werden. Eine chirurgische Intervention sollte deshalb möglichst erst nach einem Zeitintervall von 72 Stunden erfolgen. Interdisziplinäre Befundkontrollen sind sowohl prä- als auch postoperativ obligat.