Artikel
Tauchtauglichkeit nach Ohr OPs – vestibuläre Temperaturschwankungen in Felsenbeinpräparationen
Suche in Medline nach
Autoren
Veröffentlicht: | 22. April 2010 |
---|
Gliederung
Text
Hintergrund: Bislang gilt die Radikalhöhlen- Ohroperation als Kontraindikation für eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung. Das freiliegende Labyrinth im ausgebohrten Mastoid ist durch den Wassereintritt in die Höhle starken Temperaturschwankungen ausgesetzt, und kann damit Ursache für Drehschwindel sein, der zu Panik, Notaufstieg oder gar zu einem Erbrechen unter Wasser mit der Gefahr des Tauchunfalls führen kann.
Fallbeobachtungen an Patienten, die trotz Radikalhöhlenanlage tauchen, zeigen jedoch, dass nicht bei jedem Patienten zwingend eine übermäßige Labyrinthreizung auftritt.
Material und Methoden: Hierzu wurden Felsenbeine sowie komplette Schädelpräparate nach unterschiedlichen Ohr-Operationstechniken und mit verschiedenen Kalt-Wasser-Spülungen präpariert und die Temperatur im lateralen Bogengang unter verschiedenen Bedingungen (Radikalhöhle und mit Knorpelchips und Knochenmehl obliterierte Radikalhöhle mit einer Wärmesonde (1 mm Durchmesser) untersucht.
Ergebnisse: Im Rahmen dieser Untersuchung wurde ein Vergleich zwischen Immersion und Spülung des intakten und rekonstruierten Gehörganges hergestellt. Durch Obliteration war eine geringere Temperaturänderung messbar.
Die erhobenen Daten zur thermischen Erregbarkeit der Vestibularorgane unter verschiedenen Bedingungen bieten erstmals experimentelle Daten zur Festlegung einer Tauchtauglichkeit nach Radikalhöhlenanlage.
Diskussion: Je nach klinischem Befund kann eine Lockerung des Tauchverbots nach Ohroperationen erwogen werden.