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Tonschwelle des Restgehörs als Indikator für eine Empfehlung der bimodalen Hörgeräte-und Cochlea Implantat–Versorgung: Wo sind die Indikationsgrenzen für eine sinnvolle bimodale Versorgung?
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Veröffentlicht: | 22. April 2010 |
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Es hat sich gezeigt, dass die Kombinationsversorgung mit Hörgerät (HG) und CI bessere Resultate im Störgeräusch erzielen kann, als eine bilaterale CI-Versorgung. Somit stellt sich die Frage nach einer Indikationsgrenze zwischen kontralateralem HG und einem 2. CI.
Es wurden bimodal versorgte erwachsene CI-Patienten (n=30) mit dem CI allein und der bimodalen Versorgungsform in Ruhe (Freiburger Einsilbertest) und im Störgeräusch (HSM Satztest SNR +10 dB und Competing-Talker 10 dB) im Freifeld gestestet. Im Anschluss wurde die Tonschwelle auf der kontralateralen Seite bestimmt.
Es zeigte sich, dass bei den bimodal versorgten Patienten das Sprachverstehen im Störgeräusch bei gleichzeitiger Verwendung von HG und CI besser war als bei ausschließlicher Verwendung des CI's. Ein signifikanter Unterschied konnte aufgrund der geringen Anzahl der Patienten noch nicht festgestellt werden. Es zeigten sich keine Unterschiede zwischen den Sprachverständlichkeitstest im Störgeräusch.
Das tonale Restgehör wurde zu den Sprachtestergebnissen in Bezug gesetzt. Es konnte bisher keine Korrelation festgestellt werden. Erste Ergebnisse deuten jedoch an, dass ein Resthörvermögen, welches sich über den gesamten Frequenzbereich erstreckt, Vorteile für das Sprachverstehen in Kombination mit dem kontralateralen CI bringt.
Ziel ist es bei einer größeren Patientenanzahl eine Indikationsgrenze zwischen HG und 2. CI anhand von Tonschwelle und Testergebnissen festzulegen. Eine genaue Indikationsgrenze konnte mit den vorläufigen Ergebnissen noch nicht identifiziert werden. Einzelfälle zeigen jedoch, dass ein Restgehör über den gesamten Frequenzbereich mehr Vorteile im Sprachverstehen erbringt als ein Restgehör, welches nur noch im niederfrequenten Bereich vorhanden ist.