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Binaurales Hören mit Cochlea Implantat bei einseitiger Taubheit
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Veröffentlicht: | 22. April 2010 |
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Einleitung: In einer von Kommunikationstechnologie geprägten Gesellschaft wächst das Bewusstsein um die Bedeutung des „Hörensinns“. Die mit „Binauralem Hören“ verbundenen Vorteile sind unbestritten, vielfältige Höraufgaben des täglichen Lebens bekanntlich oft nur mit zwei Ohren zu meistern. Demzufolge hat sich die binaurale Hörgeräteversorgung als Standard durchgesetzt, auch die Vorteile der binauralen CI-Versorgung sind allgemein anerkannt.
Für einseitig ertaubte Patienten blieb bislang der Versuch einer CROS-Versorgung mit klassischen oder knochenverankerten Hörgeräten, welcher allerdings nicht immer zufriedenstellend verläuft. Die deutlich verbesserten Möglichkeiten moderner CI-Systeme werfen folgerichtig die Frage einer CI-Versorgung bei einseitiger Taubheit auf.
Methoden: Zehn Patienten mit einseitiger Taubheit und normalem oder nahezu normalem Gehör auf der Gegenseite wurden auf dem ertaubten Ohr mit einem Cochlea Implantat versorgt. Zuvor durchgeführte CROS-Versorgungen waren in der Alltagssituation nicht hilfreich sondern störend.
Ergebnisse: Die einseitig tauben CI-Träger, die im täglichen Umfeld hohen Ansprüchen an ihre Kommunikationsfähigkeit ausgesetzt sind, äußern sich subjektiv höchst zufrieden. Sie haben eine gewisse Fähigkeit zum räumlichen Hören wiedererlangt und profitieren von einem verbesserten Sprachverständnis im Störlärm. Allerdings erwies sich die messtechnische Dokumentation der Effekte als anspruchsvoll, da herkömmliche Testverfahren die Hörsituationen und die subjektiv erlebten Hörgewinne nicht realistisch genug abzubilden vermochten.
Schlussfolgerung: Die Cochlea Implant-Versorgung ist bei einseitiger Taubheit indiziert, wenn andere Maßnahmen zur Hörrehabilitation nicht zielführend sind.