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Fortschrittbericht zur Überarbeitung des HNO-ärztlichen Begutachtungsprozesses des Hörvermögens
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Veröffentlicht: | 17. April 2009 |
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Im Rahmen der Audiologie Initiative Niedersachsen (AIN) wird eine Überarbeitung der HNO-ärztlichen Beurteilung des Grades einer Hörminderung angestrebt. Derzeit bildet das Königsteiner Merkblatt, welches auf langjährigen Erfahrungen im ärztlichen und audiologischen Bereich basiert, die Grundlage für eine systematische Erfassung des Hörverlusts. Die Existenz neuer audiologischer Verfahren ermöglicht jedoch die Aktualisierung des Methodeninventars, so dass die bisherige Vorgehensweise um eine Abbildung des Kommunikationsverlusts erweitert wird. Dieser ist durch den Göttinger Satztest im Störschall formal erfassbar. Basierend auf umfangreichen Messungen ist im Rahmen des Projekts eine Bewertungsgrundlage erarbeitet worden, anhand derer das Sprachverstehen im Störschall mit den audiometrischen Ergebnissen in Ruhe in die Berechnungsvorschriften des Königsteiner Merkblatts integriert werden kann. Zudem wird ein Ersatz der Freiburger Sprachtests durch den Göttinger Satztest in Ruhe und den Einsilber Reimtest untersucht. Hierbei steht eine ausnahmslose Übernahme des bisherigen Tabellenwerks im Vordergrund.
Diese Methodiken werden derzeit systematisch mit der konventionellen Begutachtung verglichen, wobei insbesondere die gerechtere Beurteilung geringgradig Schwerhörender sowie Inkonsistenzen zwischen Freiburger Sprachtests und Vorhersagen aus dem Tonaudiogramm detailliert überprüft werden. Neben theoretischen Analysen basierend auf Patientendaten wird zudem ein Expertengremium in die Bewertung mit einbezogen.
In Anschluss an eine Finalisierung der neuen Begutachtungsrichtlinien ist eine Multicenterstudie unter Einschließung der privaten und öffentlichen Kostenträger geplant.
Unterstützt durch: Audiologie Initiative Niedersachsen (AIN)