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Cochlea-Implantation nach vorangegangener BAHA-Versorgung
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Veröffentlicht: | 24. April 2007 |
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Die BAHA-Versorgung stellt ein etabliertes Verfahren zur Rehabilitation von Patienten mit kombinierter Schwerhörigkeit dar. Diskussionspunkt ist, ob der penetrierende Knochenanker eine möglicherweise später notwendige Versorgung mit einem Cochleaimplantat (CI) behindert.
Es werden zwei Fälle vorgestellt, in denen einer CI-Implantation die Versorgung mit BAHA- Systemen vorangegangen war.
Eine Patientin (A) mit persistierender Schalleitungsschwerhörigkeit nach mehrfachen Radikaloperationen beidseits bei rezidivierenden Cholesteatomen war mit BAHA Geräten versorgt und rehabilitiert. Aufgrund einer akuten beidseitigen Ertaubung 9 Monate später war eine beidseitige CI-Versorgung notwendig geworden.
Bei Patientin (B) bestand eine einseitige Ertaubung mit hochgradiger Schwerhörigkeit der Gegenseite im Rahmen einer beidseitigen floriden Mittelohr-Tbc. Sie wurde während ihrer halbjährigen tuberkulostatischen Therapie beidseits mit BAHA Cordelle II Systemen versorgt. Nach mehrfachen Tympanorevisionen beidseits und fortschreitendem Innenohrverlust wurde sie mit einem CI versorgt.
Beide Patientinnen waren zum Zeitpunkt der BAHA Versorgung zufriedenstellend hörrehabilitiert (Einsilberverständnis: A: 100%@70dB SPL, B: 50%@75dB SPL). In beiden Fällen erfolgte die Explantation der Knochenanker in gleicher Sitzung mit der CI-Implantation, ohne daß dies ein wesentliches chirurgisches Hindernis darstellte, zu postoperativen Wundheilungsstörungen führte oder der guten Hörrehabilitation mit den CIs im Wege stand.
Die operative Versorgung mit BAHA-Geräten ist bei zukünftiger oder grenzwertiger CI-Indikation für eine temporäre Versorgung geeignet und steht einer späteren Cochlea-Implantation nicht im Wege.