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Tinnituskompaktkur/Integrierte Versorgung chronischer Tinnitus - Vergleich zweier Diagnostik- und Therapieverfahren
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Veröffentlicht: | 24. April 2007 |
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Text
Von 2000-2004 nahmen etwa 1600 Patienten die 21-tägige Tinnituskompaktkur in Bad Meinberg in Anspruch. Dieses Verfahren folgt in den Grundsätzen dem §23 SGB V.
Die katamnestischen Daten wurden nach 6 und 12 Monaten mittels Frageninventare abgefragt.
Aufgrund der 5 jährigen Erfahrung konnte die 21-tägige Maßnahme in eine 3-tägige Maßnahme (§140b SGB V-integrierte Versorgung) überführt werden.
Ziel: Bei hoher Kosteneinsparung eine nachhaltige Leidensdruckreduzierung zu erreichen.(verbesserte Tinnitusdifferentialdiagnostik mit konsequenter Schwerpunktstherapie)
Beim Vergleich der beiden Methoden ergaben sich folgende Ergebnisse:
- Die Kompaktkurpatienten sind älter, polymorbider, und haben einen erhöhten Eingangsleidensdruck.
- Die Patienten der integrierten Versorgung sind besser führbar
- Die durchschnittlichen Therapieerfolge (katamnestisch) sind nahezu gleich.
- Die tinnitusbezogenen Arbeitsausfälle posttherapeutisch sind bei den Patienten der integrierten Versorgung geringer.
- Die notwendige stationäre Einweisung ist durchschnittlich gleich.
- Die posttherapeutisch tinnitusbezogenen Arztbesuche und "Medikamenteneinnahmen" sind bei den Patienten der integrierten Versorgung geringer.
Beim Vergleich der Werte kamen wir zu folgenden Schluss:
- Aufgrund der Langzeitergebnisse sind die beiden Methoden als nahezu gleichwertig anzusehen.
- Die Kompaktkur eignet sich für den polymorbiden älteren Patienten ohne berufliche Einbindung