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Die Diskussion zu Studienregister aus ethischer Perspektive
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Veröffentlicht: | 2. September 2009 |
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Hintergrund: In der Pro- und Contra-Diskussion zu Studienregister bleibt zum Teil unklar, wie sich die ethischen Statements im spezifischen Fall herleiten lassen. Der Beitrag zeigt auf, wie die ethischen Argumentationslinien in der Diskussion zu Studienregister zu begründen sind.
Material und Methoden: Die Untersuchung der ethischen Diskussion für und gegen Studienregister orientiert sich sowohl an forschungsethischen wie auch an klinisch- und Public Health-ethischen Grundlagen. Die Forschungsethik untersucht dabei maßgeblich die Legitimationsbedingungen für die Durchführung von Forschung an Menschen und Tieren. Die klinische Ethik und Public Health Ethik beschäftigt sich u.a. mit den Grundlagen für das Gelingen einer am Patienten- bzw. Bevölkerungswohl orientierten medizinischen Versorgung.
Ergebnisse und Diskussion: Neben der Beachtung bestimmter Sicherheitsstandards ist die Vertretbarkeit von Studien auch an die zu begründende Aussicht auf relevante Erkenntnisse für die medizinische Versorgung gebunden. Forschung die aufgrund ihrer Redundanz zu bestehenden Studien oder aufgrund selektiver Ergebnispublikation (underreporting) keinen neuen Erkenntnisgewinn ermöglicht, widerspricht diesem forschungsethischen Grundsatz. Diese forschungsethische Problematik in Kombination mit empirischen Belegen zu ihrem faktischen Ausmaß ergibt eine maßgebliche Argumentationslinie für die Einrichtung von Studienregister. Diese schaffen zum einen durch die erhöhte Transparenz über durchgeführte Studien einen (moralpragmatischen) Anreiz zu weniger Redundanz und selektiver Publikation. Zum anderen bieten sie die Möglichkeit der besser informierten Studienplanung durch Forscher und Begutachtung durch Ethik-Kommissionen. Die klinisch- und Public-Health-ethische Argumentationslinie für die Einführung von Studienregister ergibt sich aus der Tatsache, dass die Einhaltung klassischer medizinethischer Prinzipien wie Nicht-Schaden, Wohltun und Respekt der Patientenautonomie nur bei weitgehend unverzerrter Information über Nutzen- und Schadenspotentiale möglich ist. Das selektive Publizieren von Studienergebnissen beeinträchtigt eine entsprechend am Patientenwohl orientierte Nutzen-Schaden-Abwägung bzw. verzerrt diese Abwägung tendenziell in eine Überbewertung der Nutzenpotentiale. Soweit es Studienregister ermöglichen, das gegenwärtig verzerrungsanfällige Qualitätsniveau der genannten Informationen zu optimieren, lassen sich entsprechend ethische Argumente für deren Einführung herleiten.