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54. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS)

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie

07. bis 10.09.2009, Essen

Berücksichtigung von nichtrandomisierten kontrollierten Studien in der Nutzenbewertung

Meeting Abstract

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  • Katharina Biester - IQWiG, Köln
  • Annegret Herrmann-Frank - IQWiG, Köln

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie. 54. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (gmds). Essen, 07.-10.09.2009. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2009. Doc09gmds149

doi: 10.3205/09gmds149, urn:nbn:de:0183-09gmds1496

Veröffentlicht: 2. September 2009

© 2009 Biester et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Für die Nutzenbewertung von Interventionsvergleichen (Therapien, Screening-/ Diagnostikstrategien) liefern randomisierte kontrollierte Studien (RCT) die zuverlässigsten Ergebnisse, sofern sie methodisch adäquat durchgeführt wurden. Insbesondere in der Bewertung von nichtmedikamentösen Interventionen wird häufig aufgrund der begrenzt erscheinenden Datenlage diskutiert, ob auch nichtrandomisierte kontrollierte Studien berücksichtigt werden sollten. In der folgenden Untersuchung wurde anhand von IQWiG-Berichten zu nichtmedikamentösen Interventionen der Frage nachgegangen, für welche Aufträge bzw. Fragestellungen es geplant war – neben RCT – auch nichtrandomisierte, prospektiv geplante Studien mit zeitlich paralleler Kontrolle (CCT) heranzuziehen und welche Bedeutung diese hatten.

Methoden: Die Bestandsaufnahme umfasste jene Aufträge des Ressorts „Nichtmedikamentöse Verfahren“, für die der Einschluss von CCT geplant war und für die bis zum 17.03.2009 Ergebnisse der Nutzenbewertung veröffentlicht wurden. Der 1. Schritt umfasste die Identifizierung von Begründungen für den Einschluss von CCT. Im 2. Schritt wurde abgeglichen, welche Studientypen tatsächlich in die Bewertung eingingen.

Ergebnisse: Für 16 Aufträge (teilweise mit mehreren Fragestellungen) war geplant CCT in die Bewertung einzuschließen. Die häufigste Begründung (in 11 von 16 Berichtsplänen) war die aufgrund einer orientierenden Vorabrecherche begrenzt erscheinende Evidenzlage und das Fehlen bzw. nur das Vorliegen einer geringen Anzahl von RCT. Für weitere 4 Fragestellungen bezog sich die Begründung konkret auf das Krankheitsbild bzw. die Therapie. Für 4 Fragestellungen wurde keine Begründung angeben.

In den dazugehörenden Ergebnissen zeigte sich, dass für 9 Fragestellungen sowohl RCT als auch CCT in der Literaturrecherche identifiziert wurden. Für 3 Fragestellungen wurden nur CCT, für weitere 3 Fragestellungen konnten nur RCT identifiziert werden. Für 4 Fragestellungen wurden weder RCT noch CCT identifiziert. Es wird dargestellt, ob die CCT in die Nutzenbewertung aufgenommen und ggf. in welcher Weise sie im Fazit berücksichtigt wurden.

Diskussion: CCT weisen in der Regel eine höhere Ergebnisunsicherheit auf als RCT. Daher bleibt ihr Stellenwert für die Bewertung zu diskutieren, insbesondere wenn bereits RCT in die Bewertung eingeschlossen wurden.