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53. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. (GMDS)

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie

15. bis 18.09.2008, Stuttgart

Strukturqualität der Hygiene ambulanter OP-Praxen in Baden-Württemberg

Meeting Abstract

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  • Peter Weidenfeller - Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, RP Stuttgart, Stuttgart, Deutschland
  • Doris Waschko - Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, RP Stuttgart, Stuttgart, Deutschland
  • Iris Zöllner - Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, RP Stuttgart, Stuttgart, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie. 53. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (gmds). Stuttgart, 15.-19.09.2008. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2008. DocEPI4-5

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/gmds2008/08gmds020.shtml

Veröffentlicht: 10. September 2008

© 2008 Weidenfeller et al.
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Gliederung

Text

Einleitung und Fragestellung

Im Rahmen eines Projektes zur Förderung der Umsetzung hygienischer Standards in ambulant operierenden Arztpraxen wurde im Jahr 2006 eine vom Landesgesundheitsamt und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg gemeinsam konzipierte Umfrage an 2000 OP-Praxen im Land verschickt. Ambulantes Operieren in Krankenhäusern wurde nicht einbezogen. Die Statuserhebung zeigt die Entwicklung der Arztpraxen zu ambulant operierenden Einrichtungen mit erhöhten technischen Anforderungen und gibt Anregungen zum weiteren Handlungsbedarf für die zuständigen Aufsichtsbehörden und beratende Institutionen.

Material und Methoden

Basis der Umfrage war ein maschinenlesbarer Bogen mit Fragen zu Organisation und verschiedenen hygienisch relevanten Arbeitsabläufen, zu dessen Bearbeitung jeweils vorgegebene Antworten, teilweise mit der Möglichkeit zur Mehrfachnennung anzukreuzen waren. Die maschinelle Auswertung ergab eine Codierung und Prozentberechnung zu jeder Antwort, so dass anhand der eindeutig zuzuordnenden Codeziffern auch bei Mehrfachnennung jede Einzelantwort innerhalb der möglichen Kombination eindeutig nachvollziehbar war. Insgesamt wurden 19 Fragen gestellt, die zum Teil zu Komplexen (a - x) zusammengefasst wurden. Erläuterungen zu Fachbegriffen der Hygiene und des Medizinprodukterechtes wurden den einzelnen Fragen als Legende beigefügt. Die Auswertung der Daten erfolgte deskriptiv und in Form von Kontingenztafelanalysen.

Ergebnisse

Am Rücklauf waren 1206 Einrichtungen beteiligt. Davon sind etwa 20 Prozent in Gemeinschaftspraxen tätig, in denen unterschiedliche Fachdisziplinen kooperieren. 552 Betriebe führen weniger als 300, ferner 403 Praxen zwischen 300 und 1000 und 183 Praxen über 1000 ambulante Operationen pro Jahr durch. 86 Prozent aller befragten Einrichtungen verfügen über einen betriebsspezifisch ausgearbeiteten Hygieneplan.

Schulungen hierzu werden etwa gleich verteilt quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder unregelmäßig angeboten, bevorzugt durch eigene Mitarbeiter. Falls externe Berater zugezogen werden, befassen sie sich vornehmlich mit der Aktualisierung des Hygieneplans. Reinigung und Desinfektion von Instrumenten erfolgen noch mehr manuell resp. teilautomatisch als mit validierten, vollmechanisierten Verfahren.

Standardgerät zur Sterilisation ist mit 58 Prozent der Autoklav vom B-Typ (nach DIN EN 13060), der auch komplexe Hohlkörperinstrumente sicher dampfsterilisiert. In 15 Prozent werden je nach aufzubereitendem Material oder in Eigenregie einzelner Praxisteilhaber unterschiedliche Sterilisationstechniken benutzt. Etwa gleich verteilt ist die Zahl der Praxen, die mindestens einen Mitarbeiter durch einen externen Sachkundelehrgang zur Aufbereitung von Medizinprodukten qualifiziert hat. Eine hygienische Prüfung der Sterilisationsverfahren erfolgt in 95 Prozent, davon zu 42 Prozent mit Validierung der Routineprogramme nach § 4 (2) MPBetreibV. Die Verwendung chargenbezogener Chemoindikatoren wurde in 22 Prozent angegeben. 32 Prozent der Praxen bestätigten eine mindestens jährliche Prüfung auch der automatisierten Desinfektionsspülverfahren. Die Dokumentation der Sterilisation erfolgt zu etwa je 44% handschriftlich oder maschinell, in 12 Prozent noch gar nicht.

Flexible Endoskope, die bei 328 der befragten Praxen im Einsatz sind, werden zu fast 50 Prozent nur manuell oder teilautomatisch aufbereitet; eine periodische Überprüfung der Aufbereitungsqualität erfolgt in 75 Prozent. In der Hälfte der Betriebe ist ein eigener Geräte- und Instrumentenaufbereitungsraum in der Praxis eingerichtet. Je ein Viertel bereitet die Praxiswäsche entweder nur zuhause oder nur im Betrieb oder nur in der externen Klinikwäscherei oder in verschiedenen Kombinationen auf. Etwa je 50 Prozent benutzen im OP sterile Einweg- oder selbst sterilisierte Mehrwegwäsche. 25 Prozent führen noch keine Erfassung nosokomialer Infektionen nach § 23 (1) IfSG durch bzw. machen dazu keine Angaben. 50 Prozent erfassen alle, 25 Prozent nur ausgewählte Infektionen. Ambu-KISS oder andere Methoden zur Erfassung und Bewertung der Infektionszahlen werden weniger eingesetzt als einfache Strichlisten.

Diskussion

Das Ergebnis bestätigt die Zunahme der früher seltenen Kooperationen zwischen ganz unterschiedlichen ärztlichen Disziplinen zu dem Zweck, Kapazitäten zu bündeln und die Vorteile einer gemeinsamen Organisation von Praxisbetrieb, OP-Räumen, Logistik und Fachpersonal zu nutzen. Insgesamt steigt die Zahl der ambulant operierenden Einrichtungen ständig an, da diese Dienstleistung nicht nur von der Fortentwicklung technischer Möglichkeiten, sondern auch von den Krankenkassen gefördert und durch das neue Systeme der Vergütung von medizinischen Leistungen begünstigt wird. Hygienepläne sind für solche Einrichtungen nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgeschrieben und in den meisten Fällen auch betriebsspezifisch ausgearbeitet, zum Teil mit Hilfe externer Hygieneberater. Die Aufbereitung der Gerätschaften und medizinischen Instrumente entwickelt sich unter dem Einfluss der stringenten Vorgaben nach § 4 MPBetreibV von manuellen resp. "teilautomatischen" Methoden hin zu vollautomatisierten, komplett für jede Charge dokumentierten Verfahren, deren Erfolg zusätzlich durch chemische und periodisch eingesetzte biologische Indikatoren verifiziert wird. Nicht mehr mit der Betreiberverordnung konforme Techniken wie die Heißluftsterilisation werden kaum mehr angewandt. Die Wäscheaufbereitung wird noch sehr unterschiedlich gehandhabt; die dem Medizinprodukterecht angepasste Norm für OP-Textilien begünstigt aber auch hier die verbesserte Qualitätssicherung durch Verwendung steriler, abriebarmer und wasserdichter Einwegmaterialien. Die nach § 23 IfSG verbindlich geforderte betriebsinterne Erfassung und Bewertung von Infektionen ist für viele Praxen offensichtlich noch problematisch, bedingt durch rechtliche Bedenken und mangelnde Schulung in Bezug auf die Definition(en) von "nosokomialen Infektionen" und die bestmöglichen Erfassungsmethoden. Die vom Nationalen Referenzzentrum für die Surveillance von Krankenhausinfektionen entwickelte Methode Ambu-KISS ermöglicht hier einen besseren Zugang zu den spezifischen Kriterien beim Ambulanten Operieren und wird mutmaßlich zu einer breiteren Erfassung und besser vergleichbaren Ergebnissen bei der Bewertung der betriebseigenen Infektionsraten führen.